Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zur Zulässigkeit von biometrischen Zeiterfassungssystemen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LArbG Berlin-Brandenburg) hat mit Urteil vom 04.06.2020 die Entscheidung der Vorinstanz zur Unzulässigkeit eines biometrischen Zeiterfassungssystems ohne wirksame Einwilligung der Beschäftigten bestätigt. Über das Urteil der Vorinstanz (ArbG Berlin, Urteil vom 16.10.2019, Az.: 29 Ca 5451/19) hatte ich hier bereits geschrieben. Die Berufung gegen das Urteil hat das LArbG Berlin-Brandenburg nun zurückgewiesen….