Muss ich meine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) auf Anfrage herausgeben?
In bestimmten Fällen sieht Art. 35 DSGVO die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zwingend vor. In diesem Kontext wurde hier eine Frage gestellt: Die Frage Wenn ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung erstellt habe, muss bzw. sollte ich sie interessierten Personen (deren Daten ich verarbeiten will) zur Verfügung stellen? Meine Antwort Nein!Der Auskunftsanspruch von Betroffenen ist in Art. 15…