Abberufung der internen Datenschutzbeauftragten bei späterem Wegfall der Benennungspflicht
Letzte Woche hatte ich mich mit dem Thema „Unterschiede bei freiwilliger Benennung eines Datenschutzbeauftragten?“ beschäftigt. Zu dem Beitrag gab es nun eine Nachfrage: Die Frage Wie verhält es sich mit § 6 Abs. 4 BDSG, wenn der DSB noch aufgrund einer Pflicht benannt wurde, diese Pflicht jedoch durch die Erhöhung der möglichen Mitarbeiteranzahl auf 20…