Verpflichtung zur Vertraulichkeit (DSGVO) für Beschäftigte (Muster)
Früher – also vor der DSGVO – gab es mal die „Verpflichtung auf das Datengeheimnis“. Die gibt es nicht mehr bzw. sie gibt es nur noch, wenn du in einer der für Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung zuständigen Behörden arbeitest; denn nur dann gilt das jetzt in § 53 BDSG noch…