Einbindung der Datenschutzbeauftragten bei einem „Sozialplan“

In der Rubrik „Fragen & Antworten“ kommen erfreulicherweise auch manchmal Fragen, die ich zwischen Tür & Angel kurz beantworten kann.

So wie diese:

Bei meinem Arbeitgeber muss ein Sozialplan erstellt werden. Ist dieses Thema ausschließlich zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber zu sehen oder gibt es ggf. Mitwirkungsanforderungen/-pflichten für die betriebliche Datenschutzbeauftragte? Und wenn ja, welche?

Meine Antwort

Ich sehe bei der Erstellung von Sozialplänen keine gesonderten Mitwirkungspflichten seitens der Datenschutzbeauftragten.

Gleichwohl sind Sozialpläne jedoch häufig mit der Verarbeitung besonders schutzbedürftiger personenbezogener Daten verbunden. Und da kann es schon sein, dass die Beratungsaufgabe der Datenschutzbeauftragten nach Art. 39 Abs. 1 lit. a) DSGVO von Arbeitgeberin oder Betriebsrat intensiver nachgefragt wird.