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Fragen & Antworten zu Datenschutz & Arbeitsrecht in Zeiten des Corona-Virus

In der heutigen Podcast-Episode geht es um die Beantwortung von Fragen, die über das der Corona-Virus-Fragenformular hier eingegangen sind. Einige der eingegangenen Fragen zielen auf das Arbeitsrecht ab.

Da ich kein Arbeitsrechtler bin und hier nicht gefährliches Halb- oder 2/3-Wissen kundtun möchte, habe ich mir in diesem Podcast Verstärkung dazugeholt. Und zwar hat sich der geschätzte Kollege Alexander Hausner bereit erklärt, mir einige Fragen am Telefon zu beantworten.

Alexander Hausner ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Kanzlei Roser Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer in Hamburg. Außerdem berät er auch im Datenschutzrecht. Ich kenne Alexander als kompetenten Ansprechpartner. Ein Kollege, an den ich mich sehr gerne wende, wenn ich in einer datenschutzrechtlichen Fragestellung mit Bezug zum Arbeitsrecht nicht so richtig weiterkomme.

In dem Podcast beantwortet Alexander Hausner diese Fragen:

  • Ist ein Arbeitgeber verpflichtet, Infektionsfälle/-verdachte an Behörden zu melden und ist er verpflichtet, seine Mitarbeiter und ggf. Kunden, die mit dem Mitarbeiter Kontakt hatten, über den Infektionsfall und ggf. die konkrete Person zu informieren?
  • Ist die stundenweise Freistellung zur Betreuung der Eltern (Senioren über 75 Jahre alt) auch gegen den Willen des Arbeitgebers möglich?
  • Kann der Arbeitgeber verlangen, dass Angestellte Kundenkontakt haben müssen, z.B. in Dienstleistungsbereichen, in denen ein sehr naher oder direkter Körperkontakt erforderlich ist?
  • Kann der Datenschutzbeauftragte zu 100% in Kurzarbeit geschickt werden, sodass er faktisch nicht mehr seiner Arbeit nachgehen kann?
  • Darf ich meine Mitarbeiter dazu zwingen in Skype für alle Kunden etc. mit Status sichtbar zu sein?
  • Kontrolle der Einhaltung von TOMs im Home Office durch Arbeitgeber? Sind Kontrollen zulässig, wenn ja in welchem Umfang?