Der „Do Not Track“-Header als Standardauswahl für die Nichtanzeige von Cookie-Bannern

Eine spezifische und kurze Frage zum „Do Not Track“ (DNT)-Header wurde über das Fragenformular gestellt:

Die Frage

In Borlabs Cookies gibt es die Option, Nutzern, die die Option “Do not track” voreingestellt haben, die Dialogbox “zu ersparen” und einfach von “Nein” auszugehen – also nur unbedingt erforderliche Cookies – zuzulassen.

Ist dieser stillschweigende Dissens rechtens?

Meine Antwort

Die werbetreibende Industrie hat sich viele Jahre dagegen gesträubt, den DNT-Header, den der Browser des Nutzenden sozusagen mitsendet, als „bewusste“ Auswahl des Nutzenden anzuerkennen, sofern diese Funktion standardmäßig aktiviert ist.

Für das Setzen von Cookies, die nicht unbedingt erforderlich sind, benötigt man nach aktueller Rechtsprechung des BGH auch in Deutschland eine Einwilligung. Wenn Website-Anbieter sich diese Einwilligung ersparen wollen, wenn jemand über seinen Browser den DNT-Header aussendet und damit ggf. „indiziert“, dass er nicht unbedingt willens ist, Einwilligungen für die Verwendung von Cookies zu erteilen, dann spricht rechtlich dagegen nichts. Es gibt kein gesetzliches Recht auf Cookies für Website-Besucherinnen und –Besucher.