Datenschutz-Coaching PRO (12 Monate)

558,11 

Enthält 19% MwSt. DE

Laufzeit: 12 Monate (kein Abo)

Beschreibung

Moin, sagen wir hier im Norden.Und dann sind wir auch gerne schnell beim „Du“. Also denn mal los.

Ein wichtiger Hinweis vorab

Die Datenschutz-Coaching-Mitgliedschaft ist kein Abo. Die Mitgliedschaft endet immer automatisch mit Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer. Bei dieser PRO-Mitgliedschaft sind es 12 Monate.

Worum geht es hier beim „Datenschutz-Coaching“

Grundsätzlich kann es mehrere Gründe dafür geben, dass du nun gerade auf diese Produkt-Seite gekommen bist.

Die erste Möglichkeit kann damit zu tun haben, dass du beim Herumstöbern auf meiner Internetseite auf einen Beitrag gestoßen bist, der nur für „Datenschutz-Coaching-Mitglieder“ zugänglich ist. Und vielleicht hat das dein Interesse geweckt.

Interessant ist das Datenschutz-Coaching aber vor allem für die Menschen, die wegen der zweiten Möglichkeit auf diese Produkt-Seite gestoßen sind. Und da fängt der Bereich an, in dem das Datenschutz-Coaching wirklich seine Stärken ausspielen kann: Das „Datenschutz-Coaching PRO“ – für Profis im Datenschutz oder solche, die es werden wollen.

Als „PRO“-Mitglied hast du die Möglichkeit, für die (aktive) Teilnahme an ausgewählten Webinaren eine Fortbildungsbescheinigung zu erhalten.

Mit Datenschutz-Coaching sein Wissen aufrechterhalten und aufbauen

Meine ganze Internetseite dient dazu, Menschen, die im Bereich Datenschutz arbeiten, bei der Bewältigung der täglichen Herausforderungen im Datenschutz zu helfen.

Viele meiner Coaching-Mitglieder sind interne oder externe Datenschutzbeauftragte und haben in der Vergangenheit mal durch Schulungen oder eine sonstige Ausbildung ein Fachwissen im Datenschutz erworben.

Und wenn wir alle mal für einen kleinen Moment in diesem Bereich ganz, ganz ehrlich sind, dann wissen wir alle, dass wir nach einer Schulung zum Datenschutzbeauftragten schon nach einer Woche einen bedeutenden Teil des erworbenen Wissens wieder vergessen haben. Das ist schade, aber es ist so. Und es gibt Ausnahmen. Nämlich dann, wenn du direkt nach der Ausbildung ins kalte Wasser geworfen wirst und wirklich jeden Tag mehrere Datenschutz-Fragen zu beantworten hast. Und das nachhaltig über einen längeren Zeitraum. Dann bist du irgendwann der erfahrene Praktiker, hast ein Stück weit Resilienz erworben und stehst über den Dingen. Ein schöner Gedanke. Du bist quasi der Fels in der Brandung. Dich kann nichts erschüttern.

Nur ist das selten der Fall. Die Realität ist doch meist anders.

Wenn du z.B. interner Teilzeit-Datenschutzbeauftragter bist, dann kommst du idealerweise voller Elan von der Schulung und hast natürlich schon Ideen für so eine Art von 100-Tage-Plan, mit dem du dann endlich den Datenschutz im Unternehmen auf solide Beine stellst.

Doch dann passiert, was passieren muss. Das wichtige Projekt für die Neueinführung der ERP-Software kommt dir dazwischen. Bindet alle deine Kräfte. „Voller Fokus“ auf dieses Projekt, heißt es. Priorität Nummer eins. Und so vergehen vier Wochen voller Elan – nur nicht im Datenschutz-Projekt, sondern im ERP-Projekt. Das neue ERP-System läuft dann ja irgendwann. Und dann ist ja auch wieder Zeit für Datenschutz.

Der 100-Tage-Plan, der jetzt schon 46 Tage in Verzug ist, kann ja immer noch starten. Aber erst einmal Urlaub. Verdienter Urlaub – nach diesem anstrengenden und doch erfolgreichen ERP-Projekt.

Nach dem Urlaub fange ich endlich an.

Und das machst du dann auch. Der erste Arbeitstag beginnt. Gedanken zum Start hattest du dir ja vorher schon gemacht. Aber wie war des jetzt noch? Womit sollte ich anfangen? Fange ich jetzt mit dem Beschäftigtendatenschutz an? Oder kontrolliere ich lieber mal die Unternehmen, die Daten im Auftrag verarbeiten? Wo bekomme ich eigentlich diese Liste her? Okay…ich frage.

Oh…ein Anruf von einem Kollegen vom Facility Management. Die wollen bzw. sollen eine Videokamera anbringen. Gut, dass das ein Thema in der DSB-Schulung war. Wo waren noch mal die Unterlagen dazu? Ah…da sind sie ja. Oha…sind die überhaupt noch aktuell? Gibt es da vielleicht neue Rechtsprechung? Wie bekomme ich das raus? Okay…ich frage Google. Ach ne, doch lieber eine datenschutzfreundliche Suchmaschine. Welche war das noch? Egal, ich benutze jetzt halt noch einmal Google. Oh mein Gott. Zu dem Suchbegriff „Videoüberwachung Urteil“ liefert Google über 114.000 Suchergebnisse. Wann soll ich das denn schaffen? WTF…würde meine Tochter dazu sagen. Apropos Tochter, es ist schon wieder 19:15 Uhr. Ich muss nach Hause. Mir wird das alles zu viel.

Geht das nicht auch einfacher?

Ich kann natürlich nichts versprechen, aber ich denke schon, dass einfach besser geht.

Aber ich kann Dir auf jeden Fall etwas mehr Gelassenheit und Orientierung geben. Ich habe früher mal gesagt, dass ich so eine Art „Reiseleiter durch den Dschungel des Datenschutzrechts“ bin. Heute sage ich das nicht mehr so gerne, weil es etwas anmaßend wäre.

Und ich bin mitnichten der allwissende Datenschutz-Anwalt. Ich bin vor allem auch kein Datenschutz-Guru. Ich bin einfach einer wie du.

Auch ich kämpfe jeden Tagen mit dem Datenschutzrecht. Und das tue ich als Anwalt im Datenschutzrecht seit mittlerweile über 20 Jahren. Früher fühlte sich das allerdings tatsächlich wie Ringkampf oder Boxen an. Also anstrengend. Sehr anstrengend. Vieles wusste ich nicht, musste es herausfinden. Und es gab in vielen Bereichen keine Antworten. So musste ich selbst welche finden und ausprobieren.

Und eine meiner Stärken ist – das kann ich wohl sagen –, dass ich in vielen Bereichen eigene Lösungen für Datenschutzherausforderungen gefunden habe oder bestehende Lösungen schon einmal ausprobiert und getestet habe. Ich weiß in vielen Bereichen recht gut, was funktioniert und was nicht funktioniert. Und eines weiß ich ganz genau: Ich weiß auch nicht alles.

Und ich finde es nur fair und ehrlich, auch dazu zu stehen. Aber dann auch gemeinsam mit den Datenschutz-Coaching-Mitgliedern Ideen für Lösungen zu entwickeln. Und weiter fortzuentwickeln.

Und vieles wirst du besser wissen als ich, und das ist auch gut so. Denn dann würde ich auch gerne von dir lernen und dieses Wissen wiederum auch an die Datenschutz-Coaching-Mitglieder weitergeben.

Genug geschwafelt – Welche Leistungen sind denn nun enthalten?

Die Idee des Datenschutz-Coachings ist dadurch entstanden, dass viele Menschen, die im Bereich des Datenschutzes arbeiteten, sich fachkundige Informationen zum Datenschutz gewünscht haben. Und so wurde das „Datenschutz-Coaching“ geboren. Begonnen hat das Ganze im Jahr 2017.

Das Datenschutz-Coaching ist ein Mix aus Schulung und Beratungsangeboten. Wobei es sich nicht um eine klassische 1:1-Beratung, sondern die Beratung erfolgt in Gruppenform, z.B. in Form von Webinaren, Online-Meetings, Handlungsanweisungen, Bereitstellung von Rechtsdokumenten etc.

Es ist (und ersetzt vor allem) keine Rechtsberatung im Einzelfall, die ich z.B. als Anwalt erbringe.

Es gibt aber z.B. in den sog. „Office Hours“ (s.u.) die Möglichkeit, individuelle Fragen zum Datenschutzrecht von mir als Anwalt beantwortet zu bekommen.

Außerdem gibt es ein Forum für Datenschutz-Coaching-Mitglieder, in dem ich auch ab und an ein paar Fragen beantworte.

Monatliche Leistungen

Jeden Monat erhältst du als Datenschutz-Coaching-Mitglied folgende Leistungen:

  • 1 Webinar pro Monat. Webinare werden aufgezeichnet und können von allen Datenschutz-Coaching-Mitgliedern für die Dauer der Mitgliedschaft auf der Website angesehen werden.
  • Mindestens 1x Office Hours pro Monat. Die Office Hours sind so eine Art Onlinesprechstunde in der Gruppe. Für ca. 30 Minuten stehe ich da Rede und Antwort zu euren Fragen. Fragen können über eine Fragen-Funktion gestellt werden. Die Office Hours werden aufgezeichnet (nur meine Tonspur) und stehen allen Datenschutz-Coaching-Mitgliedern für die Dauer der Mitgliedschaft zur Verfügung.
  • Datenschutz-Updates Jeden Monat gibt es Informationen zu neuer Rechtsprechung und Aufsichtsbehörden-Praxis. In Webinar-Form, Video-/Audio-Inhalt oder in Form von Beiträgen.
  • Wir bieten auf unseren Internetseiten viele Muster (Verträge, Einwilligungstexte, Datenschutzhinweise etc.) an. Als Datenschutz-Coaching-Mitglied hast du die exklusive Möglichkeit, die neue Muster zu wünschen. Wenn das gewünschte Muster im Interesse von vielen Datenschutz-Coaching-Mitgliedern ist und die zeitlichen Ressourcen vorhanden sind, stellen wir das Muster dann bereit.

Das sind also die Kernleistungen. Es kann gut sein, dass ich einem Monat mal mehrere „Office Hours“ oder mehrere Webinare mache. Anspruch besteht aber nur jeweils auf 1x Office Hours und 1x Webinar.

Außerdem gibt es Zugriff auf ein Forum, in dem du mit anderen Datenschutz-Coaching-Mitgliedern diskutieren kannst. Diese Forum gehört aber nicht zu den Kernleistungen des Datenschutz-Coachings.

Sollte ich mal einen ganzen Monat weg und keine Möglichkeit für Live-Veranstaltungen habe, dann würde ich entsprechende Aufnahmen im Voraus aufzeichnen und dann online verfügbar machen. Das wird aber – wenn überhaupt – nur selten im Jahr der Fall sein.

Alle Termine für das laufende Jahr findest du übrigens hier.

Und der Preis?

Hier findest du eine Übersicht der in der Mitgliedschaft enthaltenen Leistungen und den Preis:

Und das Fachwissen?

Eine Idee von „Datenschutz-Coaching“ ist aber auch der Erwerb, Erhalt und die Aktualisierung des Fachwissens als Datenschutzbeauftragte/r. Du hast vielleicht das Problem, dass du nicht nur am Ball bleiben musst mit den Datenschutzthemen, sondern das ggf. auch nachweisen musst.

Das kannst du natürlich auf verschiedene Arten tun. Ich kann Dich als „PRO“-Mitglied dabei, in einer Hinsicht unterstützen:

  • Es gibt jedes Jahr mehrere Webinare, bei denen du für die Teilnahme eine Fortbildungsbescheinigung erhalten kannst. Voraussetzung ist, dass Du die Anwesenheitsfragen beantwortest.

Statt also zu reisen und dich fortzubilden, meine ich, dass du auf bequeme (und umweltfreundlichere) Weise, Online-Fortbildungen bei mir machen kannst. Und ich glaube, dass das auch für dich ganz unterhaltsam sein kann. Einige meiner Datenschutz-Coaching-Mitglieder finden es auch ganz gemütlich, zuhause im Garten bei einem netten Kaltgetränk einem Webinar zu lauschen.

Ich meine auch, dass diese Variante der Fortbildung vielleicht sogar effektiver ist als das ansonsten übliche Absitzen von Fortbildungsstunden in einer klassischen Schulung.

Das Ganze soll nämlich auch Spaß machen!

Für wen ist das Datenschutz-Coaching geeignet?

Das „Datenschutz-Coaching“ ist für Dich geeignet, wenn du folgende Voraussetzungen erfüllst:

  • Du kommst gut damit klar, dass Datenschutz auch amüsant und mit einem Lächeln präsentiert werden kann.
  • Du kommst ganz gut mit Internetseiten und Webinarkram zurecht (ohne Profi sein zu müssen).
  • Du hast schon ein paar Grundkenntnisse im Datenschutzrecht. Du brauchst aber kein Experte zu sein, Anfängerkenntnisse reichen vollkommen. Du kannst übrigens auch nur „lurken“, also passiv dabei sein.
  • Du kannst mit mir als „Dozenten“ ganz gut leben. Ein „Ertragen“ reicht nicht.

Zum letzten Punkt: Ich bin der Überzeugung, dass Datenschutzschulungen dann ein Erfolg sein können, wenn du mit dem Dozenten irgendwie auf einer Wellenlänge bist. Schaue dir deswegen z.B. Videos von mir auf meiner Website an. Du bekommst dann ein Gefühl dafür, wie ich so ticke und wie meine Inhalte so präsentiert werden.

Für wen ist das Datenschutz-Coaching besonders geeignet?

Viele meiner Mandanten im Coaching-Bereich sind:

  • Externe Datenschutzbeauftragte
  • Interne betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • Behördliche Datenschutzbeauftragte
  • Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte
  • Justitiarinnen & Justitiare
  • Projektverantwortliche in Projekten mit Datenschutzbezug
  • IT-Verantwortliche & Beschäftigte der IT-Abteilung

Das Datenschutz-Coaching ist besonders für Personen geeignet, die sich mit dem deutschen Recht befassen. Der Schwerpunkt liegt zwar auf der DSGVO, ein besonderer zusätzlicher Fokus aber auf dem deutschen Recht (BDSG etc.).

Für wen ist es NICHT geeignet?

Das Datenschutz-Coaching ist für den initialen Erwerb von Fachwissen i.S.d. Art. 37 Abs. 5 DSGVO geeignet. Du kannst dieses Fachwissen über den in das Datenschutz-Coaching integrierte Onlinekurs für Datenschutzbeauftragte ohne Mehrkosten erwerben.

ABER: Ich biete keinen Nachweis für den Erwerb des Fachwissens. Wenn du darauf angewiesen bist, solltest du einen Kurs bei einem Anbieter machen, der so einen Nachweis anbietet. Meine Meinung zu diesen Nachweisen und deren inhaltlichen Gehalt schreibe ich hier lieber nicht. ?

Das Datenschutz-Coaching ist ferner nicht geeignet, wenn man sich die Beantwortung von Einzelfragen per E-Mail erhofft. Dazu gibt es aber die „Office Hours“, in denen ich Deine Fragen allgemein beantworte. Und natürlich kannst du dich auch im Forum mit anderen Datenschutz-Coaching-Mitgliedern austauschen.

Technische Voraussetzungen

Du brauchst für die Nutzung des Datenschutz-Coaching einen üblichen modernen Browser. Das Endgerät kann ein PC oder Mac, iPad, sonstiger Tablet-PC oder ein modernes Mobilfunktelefon sein.

Aktuell nutzen wir aufgrund unserer recht hohen Anzahl von Live-Teilnehmenden an Webinaren „Zoom“. Wir haben andere Anbieter ausprobiert. Das war leider jeweils keine gute Idee.

Zur Bezahlung

Du kannst das Datenschutz-Coaching PRO bequem per Rechnung bezahlen. Die Rechnung wird als PDF per E-Mail zugesendet. Der Rechnungsbetrag ist binnen 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu zahlen.

Alternativ kannst Du per Lastschrift bezahlen.

Tja…wenn dir das hier gefällt und du meinst, dass es einen Versuch wert wäre, dann scrolle nach oben und „kaufe“ dir dein Datenschutz-Coaching.

Wir „sehen“ uns dann ja in Kürze…