Besprechung des EuGH-Urteils in der Rechtssache „Meta Platforms“ (Video)
Das Urteil des EuGH in der Rechtssache „Meta Platforms“ (EuGH, Urteil vom 04.07.2023, Az.: C-252/21) hat „KAWUMM“ in sich.
Und damit meine ich weniger die Auswirkungen auf die Meta Platforms Inc. und Meta Platforms Ireland Ltd. als Anbieterin von „Facebook“.
Der EuGH hat in dem Urteil grundlegende Ausführungen zu den einzelnen, in Art. 6 Abs. 1 DSGVO genannten Rechtsgrundlagen gemacht. Und die Ausführungen können erhebliche Auswirkungen auf die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen aller Unternehmen haben.
Und hinzu kommt dann noch, dass der EuGH mit dem Urteil weiter seine folgenschwere Linie verfolgt, den Anwendungsbereich von Art. 9 DSGVO erheblich auszuweiten.
Wenn wir die Ausführungen zu Ende denken, dann wird in vielen Bereichen des Internets nur noch eine Einwilligung als letzte handhabbare Rechtsgrundlage verbleiben. Eine leider recht traurige Entwicklung.
In einem Online-Meeting am 07.07.2023, das zudem als Test für das Videokonferenz-Tool „OpenTalk“ diente, habe ich das Urteil einmal vorgestellt und Fragen beantwortet.
Da ich mich mit dem „OpenTalk“ erst einmal „anfreunden“ musste, ist es teilweise etwas verworren. ?