Weitergabe von Kundendaten beim Asset Deal – Einwilligung erforderlich?
Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen verkauft werden. So kann z.B. bei einer GmbH ein Wechsel der Gesellschafterinnen (Genderhinweis) erfolgen, so dass das Unternehmen sozusagen in „andere Hände“ gelangt. Dieser Umstand selbst ist datenschutzrechtlich unproblematisch, weil die „Verantwortliche“ selbst sich nicht ändert. Dort bleibt alles gleich. Der Wechsel der Gesellschafterinnen ist insoweit unbedeutend. Häufig…