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So beantragst du Akteneinsicht bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Muster)

Wenn dein Unternehmen Post von einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde bekommt und ein Vorwurf einer Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften im Raum steht, dann solltest du immer Akteneinsicht beantragen. Und ich meine: wirklich immer! Ausnehmen könnte ich davon nur die Fälle, in denen die angeschriebenen Unternehmen absolute Vorzeigeunternehmen in Sachen Datenschutz sind und – die Rechenschaftspflicht nach Art. 5…

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Infoblatt zum Newsletter der Niedersächsischen Aufsichtsbehörde – mein Verbesserungsvorschlag

Die niedersächsische Aufsichtsbehörde hat in der vergangenen Woche wirklich gute FAQs zu Datenschutz im Gesundheitsbereich veröffentlicht. Die sind richtig hilfreich. Kurz, prägnant und ausgewogen. Sehr gute Arbeit…finde ich. Weiter hat die Aufsichtsbehörde ein Merkblatt zum Thema „Newsletter“ veröffentlicht, das hier abgerufen werden kann: Was Newsletter-Anbieter beachten müssen Das Dokument hingegen hat – um es nett…

Einwahldaten für den Termin am 07.02.2024

Du kannst dich mit diesem Link an der Online-Schulung teilnehmen: https://datenschutz-guru-de.zoom.us/j/66109345685 Informationen zur Schulung Ablauf der Schulung Beginn der Schulung ist am 07.02.2024 um 10:30 Uhr. Das Ende der Schulung ist um 16:30 Uhr. Um 12:30 Uhr wird eine Mittagspause von 45 Minuten geben. Kleinere Pausen zwischendurch werden auch gemacht. Fragen kannst du jederzeit im…

Videorezension: Heiko Roth, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten

Bislang hat sich niemand so richtig an das Thema herangetraut. Der Jurist und Datenschutzbeauftragte Heiko Roth hat es jetzt getan. Er hat sozusagen das „Deep Dive“-Buch zum Thema der Verarbeitungsverzeichnisse geschrieben. Heiko Roth, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, 2023 (89,00 €) Meine persönliche Meinung zu dem Buch und ob ein Kauf sich lohnt findest du in meiner…

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Verpflichtung zur Vertraulichkeit (DSGVO) für Beschäftigte (Muster)

Früher – also vor der DSGVO – gab es mal die „Verpflichtung auf das Datengeheimnis“. Die gibt es nicht mehr bzw. sie gibt es nur noch, wenn du in einer der für Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung zuständigen Behörden arbeitest; denn nur dann gilt das jetzt in § 53 BDSG noch…