Office Hours für Profis – 21.02.2024
Am 21.02.2024 haben die Office Hours für Profis stattgefunden. Datenschutz-Coaching-Mitglieder können sich die Aufzeichnung hier anhören:
Am 21.02.2024 haben die Office Hours für Profis stattgefunden. Datenschutz-Coaching-Mitglieder können sich die Aufzeichnung hier anhören:
Weitere relevante Möglichkeiten für Rechtsgrundlagen einer Datenverarbeitung im Gesundheitsbereich sind die Datenverarbeitung für Vertragszwecke (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und die Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Hier schauen wir uns die Grundlagen auch im Video etwas näher an:
Da die Einwilligung als Rechtsgrundlage einer Datenverarbeitung bei Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle hat, schauen wir uns diese einmal näher an:
Art. 6 Abs. 1 DSGVO enthält sechs verschiedene Zulässigkeitstatbestände für eine Verarbeitung personenbezogener Daten: Einen Überblick erhältst du im nachfolgenden Video:
Die Vortragsfolien kannst du hier als PDF-Dokument herunterladen: Hier kannst du dir die Audio-Fassung anhören und die Audiodatei herunterladen:
Welche konkreten Aspekte sind denn jetzt bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben in der Arztpraxis bzw. in anderen Gesundheitseinrichtungen zu beachten? Am Beispiel der Arztpraxis gehen wir die verschiedenen Stellen und Abläufe einmal durch. Die Ergebnisse können in gleicher Weise auf andere Einrichtungen übertragen werden.
Datenschutz im Gesundheitswesen hat eine große Schnittmenge mit dem Sozialdatenschutz. Und der Grund liegt auf der Hand. Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und die Erbringung von Leistungen durch Sozialleistungsträger unterliegt dem Sozialrecht. Und daher kommen wir im Gesundheitswesen nicht umhin, uns mit dem Sozialdatenschutzrecht zu beschäftigen:
Das Gesundheitsdatenschutzrecht ist nicht nur durch das Datenschutzrecht, sondern auch im Besonderen durch das Strafrecht geprägt. Denn viele der Heilberufsträger unterliegen der Schweigepflicht des § 203 StGB. Und die hat es in sich. Wer – wie ich als Anwalt – sog. Berufsgeheimnisträger ist, also die Schweigepflicht einzuhalten hat, der sieht das in der Regel nicht so „lässig“…