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Datenverarbeitung für Vertragszwecke und auf Basis einer Interessenabwägung (1:55m)

Weitere relevante Möglichkeiten für Rechtsgrundlagen einer Datenverarbeitung im Gesundheitsbereich sind die Datenverarbeitung für Vertragszwecke (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und die Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Hier schauen wir uns die Grundlagen auch im Video etwas näher an:

Datenschutz in Arztpraxis und anderen Gesundheitseinrichtungen (1:26h)

Welche konkreten Aspekte sind denn jetzt bei der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben in der Arztpraxis bzw. in anderen Gesundheitseinrichtungen zu beachten? Am Beispiel der Arztpraxis gehen wir die verschiedenen Stellen und Abläufe einmal durch. Die Ergebnisse können in gleicher Weise auf andere Einrichtungen übertragen werden.

Sozialdatenschutz (22:55m)

Datenschutz im Gesundheitswesen hat eine große Schnittmenge mit dem Sozialdatenschutz. Und der Grund liegt auf der Hand. Das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und die Erbringung von Leistungen durch Sozialleistungsträger unterliegt dem Sozialrecht. Und daher kommen wir im Gesundheitswesen nicht umhin, uns mit dem Sozialdatenschutzrecht zu beschäftigen:

Ärztliche Schweigepflicht (9:19m)

Das Gesundheitsdatenschutzrecht ist nicht nur durch das Datenschutzrecht, sondern auch im Besonderen durch das Strafrecht geprägt. Denn viele der Heilberufsträger unterliegen der Schweigepflicht des § 203 StGB. Und die hat es in sich. Wer – wie ich als Anwalt – sog. Berufsgeheimnisträger ist, also die Schweigepflicht einzuhalten hat, der sieht das in der Regel nicht so „lässig“…