Datenschutz-Tipp Nr. 2: Verpflichtung auf das Datengeheimnis
Wie Sie die gesetzlichen Vorgaben korrekt umsetzen Die Praxis Der Datenschutz in Deutschland ist sehr, sehr häufig durch einen besonderen Umstand geprägt: Einer Diskrepanz zwischen der Auslegung des Gesetzestextes durch Unternehmen und der Auffassung der Aufsichtsbehörden über den Gesetzesinhalt Das gilt insbesondere auch im Fall des Datengeheimnisses i.S.d. § 5 BDSG. Dabei ist bemerkenswert, dass…