Bezeichnung der Verarbeitung

Lohnbuchhaltung

Zwecke der Verarbeitung

Ermittlung von Lohn & Gehalt, Abrechnung und Auszahlung von Lohn & Gehalt

Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten

  • Vorname
  • Nachname
  • Titel
  • Anschrift (privat)
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Familienstand
  • Angaben zu Angehörigen (z.B. Kindern)
  • Bankverbindung
  • Vertragsdaten
  • Sozialversicherungsdaten
  • Arbeitszeiten
  • Lohn- und Gehaltsdaten
  • Angaben zu Steuerklassen
  • Religionszugehörigkeit
  • Angaben zu Lohnpfändungen

Beschreibung der Kategorien betroffener Personen

  • Beschäftigte

Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden

  • Betriebsrat
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer
  • Sozialversicherungsstellen und Krankenkassen
  • Finanzverwaltung
  • Versicherer für betriebliche Altersversorgung
  • Abteilungsleiter bzw. Personen mit Personalverantwortung
  • Unternehmensleitung

Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Keine.

Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Zwei Jahre für die Aufzeichnung von Überstunden

Steuerrelevante Daten werden nach den Vorgaben der Abgabenordnung mindestens 10 Jahre gespeichert. Für den Beginn der Frist gilt § 147 Abs. 4 AO.

Alle anderen Daten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert; zum Ablauf des Kalenderjahres wird geprüft, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Sollte ein Erfordernis bestehen, wird jeweils jährlich zum Ende eines Kalenderjahres wieder die Erforderlichkeit überprüft.

Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO

Siehe Datensicherheitskonzept.

Für Datenschutz-Coaching-Mitglieder und Teilnehmer des Online-Kurses für Datenschutzbeauftragte werden hier zusätzlich noch die jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen angegeben.