Bezeichnung der Verarbeitung
Lohnbuchhaltung
Zwecke der Verarbeitung
Ermittlung von Lohn & Gehalt, Abrechnung und Auszahlung von Lohn & Gehalt
Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten
- Vorname
- Nachname
- Titel
- Anschrift (privat)
- Telefonnummer
- Geburtsdatum
- Familienstand
- Angaben zu Angehörigen (z.B. Kindern)
- Bankverbindung
- Vertragsdaten
- Sozialversicherungsdaten
- Arbeitszeiten
- Lohn- und Gehaltsdaten
- Angaben zu Steuerklassen
- Religionszugehörigkeit
- Angaben zu Lohnpfändungen
Beschreibung der Kategorien betroffener Personen
- Beschäftigte
Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden
- Betriebsrat
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Sozialversicherungsstellen und Krankenkassen
- Finanzverwaltung
- Versicherer für betriebliche Altersversorgung
- Abteilungsleiter bzw. Personen mit Personalverantwortung
- Unternehmensleitung
Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine.
Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Zwei Jahre für die Aufzeichnung von Überstunden
Steuerrelevante Daten werden nach den Vorgaben der Abgabenordnung mindestens 10 Jahre gespeichert. Für den Beginn der Frist gilt § 147 Abs. 4 AO.
Alle anderen Daten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert; zum Ablauf des Kalenderjahres wird geprüft, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Sollte ein Erfordernis bestehen, wird jeweils jährlich zum Ende eines Kalenderjahres wieder die Erforderlichkeit überprüft.
Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO
Siehe Datensicherheitskonzept.