Wie lange darf ich Videoüberwachungsdaten speichern?
Es ist rechtlich alles andere als klar, wie lange ich Daten aus einer Videoüberwachung speichern darf. Die Aufsichtsbehörden haben hier eine recht klare Maßgabe. So heißt es im Kurzpapier Nr. 15 der DSK zur Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung (PDF):
Die Daten der Videoüberwachung sind unverzüglich zu löschen, wenn sie zur Erreichung der Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind (Art. 17 Abs. 1 lit. a DS-GVO) oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen. Ob eine Sicherung des Materials notwendig ist, dürfte grundsätzlich innerhalb von ein bis zwei Tagen geklärt werden können. Unter Berücksichtigung von Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DS-GVO – „Datenminimierung“ und „Speicherbegrenzung“ – sollte demnach grundsätzlich, wie bisher auch, nach 48 Stunden eine Löschung erfolgen.
Auch ansonsten lassen Aufsichtsbehörden verlauten, dass eine Speicherdauer von 48 – 72h nicht überschritten werden sollte. Das ist aber nur eine Auffassung der Aufsichtsbehörden. Die ist „gewichtig“, aber eben nicht allein ausschlaggebend.
Letztlich kommt es bei einer Verarbeitung von Daten zu einer Videoüberwachung immer darauf an, dass ich eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten habe. Für eine Videoüberwachung wird das (nicht § 4 BDSG – wie ich im Video erläutere) regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO sein. Und wie bei der Löschung von Daten nach Art. 17 DSGVO kommt es immer auf eine Interessenabwägung an.
Nur wie führe ich so eine Interessenabwägung durch? Und ist das Standard-Datenschutzmodell (SDM) dafür hilfreich?
Wann darf ich unter welchen Umständen Videoaufzeichungen länger als 48 Stunden speichern? Darf ich als Tankstellenbetreiber eventuell sogar Videoaufzeichnungen für 40 Tage speichern?
Mit all diesen Fragen beschäftige ich mich mit diesem flink und ohne Rücksicht auf die Qualität produzierten Video:
Eine reine Audio-Version des Beitrags werde ich in den kommenden Tagen noch über den Podcast verteilen.