Wenn selbst Aufsichtsbehörden nicht in der Lage sind, Cookie-Banner und Datenschutzhinweise korrekt zu gestalten
In den letzten Tagen ist auf den Internetseiten einer deutschen Aufsichtsbehörde ein „Cookie-Banner“ zu sehen. Das ist per se nicht zwingend ungewöhnlich.
Und wenn wir uns näher mit dem Thema beschäftigen, dann sehen wir, dass die Verwendung dieses Banners wohl auch mit der Einbindung der Internetseiten der Aufsichtsbehörden in den Gesamtauftritt des Bundeslandes im Internet zu tun hat.
Das ändert aber nichts daran, dass die Aufsichtsbehörde selbst datenschutzrechtlich „Verantwortliche“ ist und hier zumindest noch bis 28.10.2020 Verstöße gegen die DSGVO und § 15 TMG zu finden waren. Unter anderem werden hier personenbezogenen Daten in die USA übermittelt (zumindest IP-Adressen), ohne auf die hierfür erforderlichen getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung eines angemessenen Schutzniveaus hinzuweisen.
Mehr dazu in dieser Podcast-Folge: