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Hier habe ich einige Dokumente und Links zusammengestellt. Folien Rechtsprechung Links
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Zum Schluss habe ich noch einige Fragen beantwortet.
Nicht alle, die am Kurs teilgenommen haben, hatten schon gute Kenntnisse in der DSGVO. Wer sich mit der DSGVO noch nicht näher beschäftigt hat, findet hier eine Einführung.
Das Gesundheitsdatenschutzrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es neben dem eigentlichen Datenschutzrecht auch noch die „ärztliche Schweigepflicht“ gibt – und zwar schon wesentlich länger als es das Datenschutzrecht gibt. Und aus der ärztlichen Schweigepflicht ergeben sich einige Besonderheiten für den Umgang mit Daten von Patientinnen und Patienten. Mehr dazu im Video…
Die evangelische und die katholische Kirche haben ein eigenes Datenschutzrecht. Eine kleine Einführung dazu findest du hier im Video.
Nach dem ersten Teil der Schulung gibt es hier noch einen kleinen Nachtrag zur „Rechtsgrundlagen-Kette“ sowie eine Information zu den weiteren medizinischen Berufen, die sich auf die Ausnahmeregelungen in Art. 9 Abs. 2 lit. h) DSGVO und § 22 BDSG berufen können.
Hier schauen wir uns zunächst die zentrale Norm für die Zulässigkeit von Datenverarbeitungen an. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist dies zunächst Art. 6 DSGVO. Welche Rolle dann die weitere zentrale Norm des Art. 9 DSGVO spielt, erfahren wir auch.
Datenschutz im Gesundheitswesen – das ist ein weites Feld. Hier verzahnen sich mehrere Rechtsgebiete miteinander. Und das in einer nicht gerade übersichtlichen Form. Im ersten Teil der Schulung befassen wir uns mit den Grundbegriffen und Grundlagen des Gesundheitsdatenschutzrechts.
Am 21.02.2024 haben die Office Hours für Profis stattgefunden. Datenschutz-Coaching-Mitglieder können sich die Aufzeichnung hier anhören:
Weitere relevante Möglichkeiten für Rechtsgrundlagen einer Datenverarbeitung im Gesundheitsbereich sind die Datenverarbeitung für Vertragszwecke (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und die Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Hier schauen wir uns die Grundlagen auch im Video etwas näher an:
Da die Einwilligung als Rechtsgrundlage einer Datenverarbeitung bei Gesundheitsdaten eine zentrale Rolle hat, schauen wir uns diese einmal näher an:
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