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Ärztliche Schweigepflicht und Datenschutz

Das Gesundheitsdatenschutzrecht zeichnet sich dadurch aus, dass es neben dem eigentlichen Datenschutzrecht auch noch die „ärztliche Schweigepflicht“ gibt – und zwar schon wesentlich länger als es das Datenschutzrecht gibt. Und aus der ärztlichen Schweigepflicht ergeben sich einige Besonderheiten für den Umgang mit Daten von Patientinnen und Patienten. Mehr dazu im Video…

Datenverarbeitung für Vertragszwecke und auf Basis einer Interessenabwägung (1:55m)

Weitere relevante Möglichkeiten für Rechtsgrundlagen einer Datenverarbeitung im Gesundheitsbereich sind die Datenverarbeitung für Vertragszwecke (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO) und die Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO). Hier schauen wir uns die Grundlagen auch im Video etwas näher an: