Orientierungshilfe – 3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis – LfDI BW
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BW) hat heute eine „Orientierungshilfe – 3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis (§ 28b Abs. 1 und 3 IfSG)“ (PDF) veröffentlicht.
Sie soll eine Hilfe für Arbeitgeber:innen sein, um die Anforderungen zur Umsetzung der 3G-Anforderungen datenschutzkonform zu erfüllen.
Inhalt der Orientierungshilfe
Die Orientierungshilfe bietet u.a. folgende Inhalte:
- Hintergrund
- Kernaussagen des § 28b IfSG
- Rechtsgrundlage für Verarbeitung
- Reichweite der Verarbeitungsbefugnis und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
- Sichtkontrolle an der Pforte
- Auswahl geeigneter kontrollbefugter Beschäftigter
- Freiwillige Hinterlegung des Immunisierungsstatus
- Dokumentation der Kontrolle
- Aufbewahrungsdauer
- Information der Beschäftigten
- Weitergehende Konkretisierung der Anforderungen
Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.