Orientierungshilfe – 3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis – LfDI BW

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BW) hat heute eine „Orientierungshilfe – 3G-Nachweis im Beschäftigtenverhältnis (§ 28b Abs. 1 und 3 IfSG)“ (PDF) veröffentlicht.

Sie soll eine Hilfe für Arbeitgeber:innen sein, um die Anforderungen zur Umsetzung der 3G-Anforderungen datenschutzkonform zu erfüllen.

Inhalt der Orientierungshilfe

Die Orientierungshilfe bietet u.a. folgende Inhalte:

  • Hintergrund
  • Kernaussagen des § 28b IfSG
  • Rechtsgrundlage für Verarbeitung
  • Reichweite der Verarbeitungsbefugnis und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers
    • Sichtkontrolle an der Pforte
    • Auswahl geeigneter kontrollbefugter Beschäftigter
    • Freiwillige Hinterlegung des Immunisierungsstatus
  • Dokumentation der Kontrolle
  • Aufbewahrungsdauer
  • Information der Beschäftigten
  • Weitergehende Konkretisierung der Anforderungen

Das Dokument kann hier heruntergeladen werden.