Woche 5 – Recht auf Auskunft, weitere Betroffenenrechte und Datenschutz-Compliance

Willkommen in Woche 5 des DSB-Kurses zum Buch „Datenschutzbeauftragte“.

Deine Aufgaben für Woche 5

Hier ist dein Leseplan:

Leseplan – Woche 5

Lies bitte bis zum 09.11.2023 die Kapitel 20 bis 24 im Buch.

Das sind die Seiten 86 bis 97 im Buch.

In diesem Leseabschnitt geht es zunächst um das Recht auf Auskunft und Löschung. Im Buch wird dieses Kapitel nur kurz behandelt. Und – ehrlich gesagt – hat das auch seinen Grund. Denn die Rechtsprechung zum Recht auf Auskunft befindet sich stark im Fluss.

Während des Schreibens der 2. Auflage waren z.B. deutsche Gerichte bemüht, den Auskunftsanspruch dahingehend zu beschränken, dass dieser nur bestehen würde, wenn es dem Betroffenen wirklich um die Datenverarbeitung ginge. Sachfremde Interessen wie z.B. ob Krankenversicherungsbeiträge in der privaten Krankenversicherung korrekt berechnet wurden, wurden von Gerichten nicht anerkannt und ein Auskunftsanspruch und ein Recht auf eine Kopie verneint.

Kürzlich hat jedoch der EuGH entschieden, dass Betroffene (in dem Fall ging es um eine Patientenakte) einmalig kostenlosen Anspruch auf eine Kopie der Daten haben. Und vor allem hat der EuGH entschieden, dass die Auskunft unabhängig von einem Grund des Betroffenen erteilt werden müsse.

Ich bin ganz froh, dass ich das im Buch nicht tiefer erläutert habe. Sonst wäre es jetzt schon wieder veraltet…

Das Recht auf Auskunft wird dich in der Praxis jedoch regelmäßig beschäftigen. Gerade bei gekündigten Beschäftigten wird dieser Anspruch in der Regel in einem Kündigungsschutzverfahren durch die Anwältin oder den Anwalt des ehemaligen Beschäftigten geltend gemacht.