EU-Aufsichtsbehörden aktualisieren Anforderungen zu zusätzlichen Maßnahmen bei Drittlandsverarbeitung
Das European Data Protection Board (EDPB) (in Deutschland Europäischer Datenschutzausschuss (EDSA) genannt) hat seine Empfehlungen zu sog. „Supplementary Measures“ zur Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei einer Datenübertragung in Drittländer aktualisiert:
Das Dokument ist mit großer Spannung erwartet worden, da ja in der Zwischenzeit die neuen Standarddatenschutzklauseln der EU-Kommission zu Datentransfers in Drittländer veröffentlicht worden sind.
Viel Spaß beim Durcharbeiten. Das ist nicht wenig Arbeit. Als kleine Schlaglichter können genannt werden, dass auch das EDPB den risikobasierten Ansatz bei der Bewertung der Rechtslage im Drittland durchaus akzeptiert und aber auch, dass das EDPB den Zugriff auf Daten aus einem Drittland als Datenübermittlung in ein Drittland interpretiert.