Dissertation von Tristan Radtke zur gemeinsamen Verantwortlichkeit

Die Datenschutz-Coaching-Mitglieder kennen das Dokument und den Link dazu schon etwas länger.

Da ich aber gerade mal wieder an einem Intercompany Agreement bzgl. einer konzerninternen Datenverarbeitung sitze, kam mir diese Dissertation wieder in die Hände. Und da diese kostenlos im Internet verfügbar ist (Danke dafür), möchte ich die hier gerne empfehlen: Radtke, Gemeinsame Verantwortlichkeit unter der DSGVO – Unter besonderer Berücksichtigung von Internetsachverhalten, 2021 (PDF)

Die Doktorarbeit von Radtke hat es in sich. Satte 439 Seiten (ohne Literaturapparat), auf denen sich der Autor mit dem durchaus sperrigen Thema der „gemeinsamen Verantwortlichkeit“ der DSGVO abmüht.

Inhalte

Anhand der Kapitelüberschriften kann man einen guten Überblick über die Themen der Dissertation erhalten:

  1. Einleitung
  2. Entwicklung der Gesetzgebung und Rechtsprechung im Hinblick auf die gemeinsame Verantwortlichkeit
  3. Sinn und Zweck der Rechtsfigur der gemeinsamen Verantwortlichkeit
  4. Voraussetzungen für das Vorliegen gemeinsamer Verantwortlichkeit
  5. Rechtsfolgen der gemeinsamen Verantwortlichkeit
  6. Schlussbetrachtung

Gerade in den Kapiteln 5 und 6 steckt der Hauptteil der Arbeit. Und das sind natürlich auch die interessantesten Kapitel für die Praxis.

Vor allem die Frage, ob und wann eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt, beschäftigt uns in der Praxis sehr, sehr häufig.

Kleines Fazit

Meiner bescheidenen Meinung nach kommt der Autor zu gut begründeten und praktikablen Ergebnissen. Allerdings hätte ich mir gewünscht, dass die Rechtsprechung des EuGH gerade mit Blick auf das fragwürdige Konstrukt einer „Parametrierung“ sehr viel kritischer gewürdigt worden wäre. Denn damit steht und fällt aktuell die Frage nach dem „Ob“ einer gemeinsamen Verantwortlichkeit.

Und hier wäre durchaus Kritik an der Rechtsprechung des EuGH berechtigt gewesen und ggf. auch der Mut zu einer alternativen Überlegung.

Das Gute daran ist nun wiederum, dass die Dissertation durch die fokussierte Sichtweise auf die Rechtsprechung des EuGH in der Praxis gut zu gebrauchen ist.