Datenschutzkonferenz (DSK): Neue Version des Kurzgutachtens zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages

Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat in dieser Woche eine neue Version (Version 1.1) des Kurzgutachtens zur datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages (PDF) veröffentlicht.

Die Version 1.1 vom 10.11.2022 wurde von der „Taskforce Facebook-Fangpages“ erstellt.

Ergebnis des Kurzgutachtens:

Durch die Bereitstellung einer Fanpage übernimmt der oder die Fanpage-Betreiber:in die Rolle eines Anbieters von Telemedien im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 1 TTDSG. Dadurch ergibt sich nach § 25 Abs. 1 TTDSG die Pflicht, eine wirksame Einwilligung für das Speichern von Informationen in den Endeinrichtungen der Endnutzer:innen, sowie den Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, für nicht im Sinne des § 25 Abs. 2 Nr. 2 TTDSG unbedingt erforderliche Cookies einzuholen. Eine solche Einwilligung wird beim Betreiben einer Facebook Fanpage nicht eingeholt.

Darüber hinaus besteht auf Grund sich ergänzender Interessen der Fanpage-Betreiber:innen und Meta eine gemeinsame Verantwortlichkeit mindestens für die Verarbeitung der auf Basis der gesetzten Cookies erhobenen, personenbezogenen Daten. Diesbezüglich sind keine wirksamen Rechtsgrundlagen gegeben.

Abschließend werden die sich aus Art. 13 DSGVO ergebenden Informationspflichten nicht hinreichend erfüllt.