Crashkurs Datenschutzrecht (DSGVO) – Teil 2

Im 2. Teil des Crashkurses zur DSGVO geht es um die „Brot und Butter“-Norm der DSGVO, nämlich Art. 6 DSGVO. In dieser sind nämlich die Zulässigkeitstatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Es sind insgesamt 6 Stück. Aber über 80% der Datenverarbeitungen bei euch werden über nur 3 Varianten ablaufen. Und diese 3 Varianten dürft ihr euch merken:

  1. Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung
  2. Datenverarbeitung zur Erfüllung von Vertragszwecken
  3. Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung

In dieser Podcast-Folge geht es nur um einen kurzen Überblick über die 6 Zulässigkeitstatbestände. Mit den wichtigen genannten „Dreien“ beschäftigen wir uns dann in den folgenden 3 Episoden.