Crashkurs Datenschutzrecht (DSGVO) – Teil 2
Im 2. Teil des Crashkurses zur DSGVO geht es um die „Brot und Butter“-Norm der DSGVO, nämlich Art. 6 DSGVO. In dieser sind nämlich die Zulässigkeitstatbestände für die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Es sind insgesamt 6 Stück. Aber über 80% der Datenverarbeitungen bei euch werden über nur 3 Varianten ablaufen. Und diese 3 Varianten dürft ihr euch merken:
- Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung
- Datenverarbeitung zur Erfüllung von Vertragszwecken
- Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung
In dieser Podcast-Folge geht es nur um einen kurzen Überblick über die 6 Zulässigkeitstatbestände. Mit den wichtigen genannten „Dreien“ beschäftigen wir uns dann in den folgenden 3 Episoden.