BayLfD – Die förmliche Verpflichtung als Instrument des Datenschutzes (Arbeitspapier)

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz (BayLfD) hat ein Arbeitspapier „förmlichen Verpflichtung als Instrument des Datenschutzes“ (PDF) veröffentlicht.

Eine „förmliche Verpflichtung“ kommt dann in Betracht, wenn Personen, die nicht „Amtsträger“ sind, bei einer Behörde oder öffentlichen Stelle Aufgaben wahrnehmen oder für eine öffentliche Stelle tätig sind.

Für diese Personenkreise kann eine „förmliche Verpflichtung“ erforderlich sein. Darüber informiert das Arbeitspapier des BayLfD umfangreich.

Wichtig: Dieses Dokument ist grundsätzlich nicht für die Verwendung bei nichtöffentlichen Stellen geeignet.