Adventskalender-Podcast Nr. 4 – Datenschutzmanagement & DSGVO
Ein paar Anmerkungen zum Aufbau eines Datenschutzmanagementsystems mit der DSGVO, warum das Standard-Datenschutzmodell gut ist (aber nicht für ein Datenschutzmanagement gedacht) usw.
Ich bin Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht. Auch wenn ich mich seit 1995 mit Datenschutzrecht beschäftige, bin ich sicher kein Datenschutz-Guru. Mein Ziel ist es, Menschen dabei zu helfen, den Datenschutz in Unternehmen einfach besser zu machen. Und ich freue mich über jeden, der meinen Newsletter abonniert. Und wer unbedingt noch mehr zu mir wissen möchte, kann sich mein Profil ansehen.
Im 8. und letzten Teil des Crashkurses zur DSGVO geht es um die sonstigen Pflichten für Verantwortliche, die in der Praxis umzusetzen sind. Der ganze Abschnitt 4 der DSGVO, der sich an Verantwortliche und Auftragsverarbeiter richtet, ist gut gefüllt mit Pflichten, die einzuhalten sind. Die Darstellung der einzelnen Pflichten kann ganze Bücher füllen. Wir kümmern…
Ich muss mich erst einmal wieder so langsam eingrooven, denke ich. Die erste Podcastepisode in diesem Jahr lief nicht so ganz gedanklich rund (haha). Ich gelobe Besserung. Es geht hier u.a. um die Lage zur DSGVO, Betroffenenrechte und speziell Auskunftsrecht und -beschränkungen.
Ein paar Notizen zur Verwendung von Einwilligungen. Vor allem ein Appell an die Verwendung zur überlegten Verwendung von Einwilligungen.
Auftragsverarbeitung ist eine Alltagserscheinung. In einer Welt, in der immer mehr Datenverarbeitungen durch Dritte ausgeführt werden, wächst auch die Anzahl der Auftragsverarbeitungen stetig. Und da auch der Auftragsverarbeiter nicht immer alles alleine kann, bedient dieser sich wiederum Auftragsverarbeitern, also sozusagen Unterauftragnehmern (im Verhältnis zum Auftraggeber). Was aber, wenn man jetzt z.B. mal der Auftragsverarbeiter den…
Im 5. Teil des Crashkurses zur DSGVO geht es um noch eine weitere praktisch relevante Zulässigkeitsvariante der DSGVO: Die Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung Auch die hat so ihre Tücken.
Es kommt durchaus häufig vor, dass Mandantinnen einen neuen Dienstleister nutzen wollen und sich erquickt vor Freue bei mir melden. Denn bei diesem Dienstleister dürfte es ja wegen „Datenschutz“ überhaupt keine Probleme geben. Schließlich sei der ISO-zertifiziert. Und zwar sogar nach ISO 27001. Dann kann ja nichts mehr anbrennen, oder? Und ob da etwas anbrennen…
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