Einvernehmlicher Widerruf der Bestellung des Datenschutzbeauftragten (mit Muster)

Die DSGVO naht mit großen Schritten heran. Und auch bei den Mandanten kommt Bewegung in die Organisationen. Und bei einigen Organisationen kommt es auch zu „Um-Organisationen“ des Datenschutzes. Ein neuer Datenschutzbeauftragter muss auf einmal her.

Denn der alte Datenschutzbeauftragte soll oder will nicht mehr. In diesem kurzen Beitrag geht es aber nicht um das „Loswerden wollen“ eines Datenschutzbeauftragten, sondern um eine einvernehmliche Regelung zwischen dem Arbeitgeber (oder Auftraggeber) und dem Datenschutzbeauftragten (intern oder extern).

Die Gründe können vielschichtig sein. So einige interne Datenschutzbeauftragte mögen die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht mehr ausführen, weil ihnen das vermeintlich höhere Risiko, dass die DSGVO mit sich bringen könnten, nicht geheuer ist. Einige fühlen sich auch zurecht nicht der Aufgabe gewappnet. Bislang konnten einige Datenschutzbeauftragte den Datenschutz einfach „so mitmachen“. Nebenbei halt. Und es zeigt sich in vielen Unternehmen, dass das vielleicht keine zukunftsträchtige Strategie ist.

Daher hat man vielleicht einen neuen Datenschutzbeauftragten gefunden (intern oder extern) und möchte daher die Bestellung des alten Datenschutzbeauftragten, die noch auf Basis von § 4f BDSG a.F. erfolgte, widerrufen. Solange sich die Parteien insoweit einig sind, ist dieser Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten auch wirklich einfach. Das könnte z.B. so aussehen:

Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten

Hiermit widerruft die

Mustermann GmbH
Musterstraße 123
12345 Musterstadt

die Bestellung von hier: Namen des DSB einfügen mit seiner Zustimmung zum Datenschutzbeauftragten des Unternehmens mit Wirkung zum Datum einfügen.

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Ort, Datum

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Mustermann GmbH

Ich bin mit dem vorgenannten Widerruf der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten einverstanden.

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Ort, Datum

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Datenschutzbeauftragter

Das Ganze kann man natürlich noch hübscher machen. Aber das hier „tut“ es auch.