500 € Schmerzensgeld für einen Fehlversand eines Kontoauszuges

Das OLG Frankfurt a.M. hat in einem gestern veröffentlichten Urteil recht ausführlich begründet, warum einem Bank-Kunden, dessen Kontoauszug an eine falsche Person gesendet worden ist, nicht nur einen Unterlassungsanspruch, sondern auch einen Schmerzensgeldanspruch i.H.v. 500,00 € hat.

Das Urteil findest du jetzt auch hier: OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.04.2022, Az.: 3 U 21/20

Neben dem Fehlversand des Kontoauszugs an eine Person mit gleichen Namen (aber anderer Stadt) gab es hier noch das Schmankerl, dass die Bank die falsche Adresse zugleich als alte Adresse des betroffenen Bankkunden bei der SCHUFA gemeldet hatte. Auch das war alles zu berücksichtigen.

In der heutigen Podcast-Episode schauen wir uns das Urteil des OLG Frankfurt a.M. mal näher an: