Ich bekomme häufiger E-Mails von Personen, die anfragen, ob man bei uns auf der Internetseite werben kann. Oder man möchte vielleicht auch sein „Datenschutz-Produkt“ einmal vorstellen oder in sonstiger Weise eine Kooperation anfragen.

Die E-Mails haben irgendwann überhandgenommen, sodass ich – wenn die E-Mail-Anfragen nicht von vornherein die u.a. Voraussetzungen erfüllen – einfach auf diese Seite verweise. Wenn du eine Chance auf die Beantwortung der E-Mail haben möchtest, solltest du diese Voraussetzungen erfüllen.

  1. Wir arbeiten nicht mit Provisionen, Affiliate-Modellen oder sonst irgendetwas. Und that’s it. Machen wir nicht. Und wir haben keinerlei Pläne für Partnerschaften, die zum Gegenstand haben, dass uns eine Provision gezahlt wird. Das ist einfach nicht „unser Business“. Wir wollen da klar unabhängig bleiben.
  2. Ich schaue mir nur dann Produkte näher an, wenn diese für mich oder unsere Leser:innen interessant aussehen. Schicke mir also einen Link zu einer aussagekräftigen Darstellung deines Produktes oder noch besser einen (frei zugänglichen) Link zu einem Produktvideo, damit ich mir ein Bild machen kann. Wenn du das Produkt unbedingt in einem Termin in einer Demo vorzeigen musst…sorry – das geht nicht…dafür fehlt hier einfach die Zeit.
    Wenn ich Interesse an weiteren Infos habe, melde ich mich. Also sollte deine Produktseite oder das Video interessant gemacht sein.
  3. Ich habe kein Interesse an Angeboten für Beiträge von anderen Autor:innen auf der Seite. Wenn ich Interesse an Beiträgen anderer Autor:innen haben sollte, melden ich mich selbst bei der betreffenden Person. Kommt allerdings extrem selten vor.
  4. Schreibe deine E-Mail in Du-Form. Kein Scherz. Wir sind hier norddeutsche Sturköppe und halten das respektvolle „Du“ hier sehr hoch. Also bitte kein „Sie“, sonst bekommst du dann in der Regel keine Antwort. Selbst dann nicht, wenn du Tim Cook bist. Bei Chuck Norris mache ich vielleicht eine Ausnahme.
  5. Aktueller Hinweis: Ich haben aktuell nicht Zeit, mir alles anzuschauen, was uns so präsentiert wird. Ehrlich gesagt gucke ich mir auch nur das an, was mich selbst richtig interessiert. Das heißt aber nicht, dass ich nicht vielleicht auf andere Dinge, die interessant sein können, hinweisen möchte. Und dafür gibt es es das „Goodie der Woche“ in meinem Newsletter. Infos dazu findest du gleich hier…

Das „Goodie der Woche“

Was ist das Goodie der Woche?

In meinem Newsletter Datenschutz-Tipps weise ich immer wieder (gerne jede Woche, klappt aber nicht immer) auf besondere Aktionsrabatte oder Sonderaktionen bei Produkten hin, die für „Datenschützer:innen“ interessant sein können.

Wenn du Lust hast dich für eine Aufnahme in diese Newsletter-Aktion zu bewerben, musst du Folgendes tun bzw. folgende Voraussetzungen erfüllen.

  • Dein Produkt ist für Menschen einschlägig interessant, die im Bereich „Datenschutz“ arbeiten.
  • Ihr bietet Leser:innen meines Newsletters einen besonderen Rabatt über z.B. einen Gutschein-Code, eine besondere Landingpage o.ä.
  • Für mich muss es einfach sein, auf diese Aktion unter Hinweis auf einen URL (und ggf. Gutschein-Code) hinzuweisen.
  • Ich tracke keine Links in den Newsletter-Kampagnen und gebe auch niemals Daten von Leser:innen heraus.

Wenn du die o.g. Voraussetzungen erfüllst, kannst du deine E-Mail dann gerne an support@datenschutz-guru.de senden.