Vortragsfolien Auftragsdatenverarbeitung in der Praxis von Rechtsanwalt Sascha Kremer

Es gibt viele Rechtsanwälte, die sich mittlerweile mit dem Datenschutzrecht beschäftigen und auch als externe Datenschutzbeauftragte tätig sind. Ein Kollege, den ich sehr schätze, hat im Juni 2014 bei den GDD-Informationstagen einen Vortrag zum Thema „Auftragsdatenverarbeitung in der Praxis“ gehalten.

Herr RA Sascha Kremer widmete sich Praxishinweisen zur Vertragsgestaltung bei der Auftragsdatenverarbeitung nach § 11 BDSG. Dabei wurden insbesondere die Abgrenzung der Auftragsdatenverarbeitung von der Funktionsübertragung, Formanforderungen und das Verhältnis zu weiteren Subunternehmern behandelt. An einem Beispiel wurde die Struktur einer ADV-Vereinbarung erläutert und auf das Problem der zwischenzeitlichen Änderung technisch-organisatorischer Maßnahmen eingegangen. Ausführungen zu Kosten und Haftungsfragen rundeten den Vortrag ab.
Quelle: GDD: Rückblick: GDD-Informationstage 2014

Sascha Kremer war Rechtsanwalt in der Kanzlei Legerlotz Laschet Rechtsanwälte (LLR) und einer der Geschäftsführer der LLR Data Security and Consulting GmbH. 2015 hat er die Kanzlei LOGIN Partners mitgegründet und arbeitet dort als Rechtsanwalt. [Update: AUs LOGIN Partners ist dann im Sommer “Kremer Rechtsanwälte” geworden, wie man hier nachlesen kann.]

tweet KremerWie Sascha Kremer heute via twitter mitteilte, hat er seine Vortragsfolien zu dem o.g. Vortrag “Auftragsdatenverarbeitung in der Praxis” veröffentlicht.

Die Folien bieten einen guten Überblick über häufige praktische Probleme bei der Regelung einer Auftragsdatenverarbeitung. Besonders positiv ist, dass Sascha Kremer konkrete Formulierungsvorschläge für bestimmte Detailbereiche eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages macht.

Für Praktiker, die mit Auftragsdatenverarbeitung zu tun haben, auf jeden Fall eine gute Inspiration. Die Vortragsfolien finden Sie direkt bei Slideshare. Eine direkte Einbettung von Slideshare habe ich mir wegen möglicher Bedenken meiner Besucher erspart.

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