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VLOG #1: Flensburg, Datenschutz-Folgenabschätzung & Fragenkatalog DSGVO

Jetzt dreht der Hansen-Oest total durch. Ein VLOG? Wirklich? Naja…da müsst ihr jetzt durch. Es wird jetzt aber auch nicht so sein, dass ich euch nun täglich zeige, was ich zum Frühstück gegessen habe. Aber in der ersten Folge musste genau das so sein. Es ist ja auch kein YouTube-VLOG, der jetzt wirklich regelmäßig wäre. Aber ich habe etwas bemerkt:

Ich bleibe bei YouTube immer an diesen VLOG-artigen Videos hängen. Paradebeispiel dafür: Ich verfolge schon seit einigen Jahren, was Marie Forleo so auf die Beine stellt. Unglaublich. Dieses Jahr ist sie dazu übergegangen, auch neben diesen durchproduzierten Videos eine „unplugged“-Serie zu machen. Und: Die ist großartig. Findet ihr übrigens hier, hat aber nichts mit Datenschutz zu tun.

Ich erkläre euch weiter unten noch die Motivation für dieses Video. Vielleicht interessiert das den einen oder anderen. Oder erklärt zumindest für diejenigen, die mit dem Video nichts anfangen können, was dahinter steckt.

Neben Flensburg und einem kleinen Einblick in meine Arbeit, geht es in diesem ersten „VLOG #1“-Video um auch zwei datenschutzrechtliche Tipps, die gestern auf meinem Rechner gelandet sind. Es sind zwei Dokumente, die ihr euch unbedingt ansehen solltet, wenn ihr euch mit der DSGVO beschäftigt:

1. ULD und LfDI MV veröffentlichen Beispieldokument zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Mitarbeiter des ULD und der Aufsichtsbehörde in Mecklenburg Vorpommern haben ein sehr, sehr gutes Dokument zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) veröffentlicht. Und es ist wirklich großartig, denn es ist eine Beispiel-DSFA. Sicherlich eine Menge Arbeit. Und wirklich sehr hilfreich, dass dies veröffentlicht wird. Die Herausgeber schreiben dazu hier Folgendes:

Im Rahmen eines Planspiels haben das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein und der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern für einen hypothetischen Beispielsfall eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt. Die Autoren haben sich dabei an einem DSFA-Framework orientiert, das dem  „Whitepaper Datenschutz-Folgenabschätzung“ und einem Aufsatz von Bieker et al. entnommen wurde. Für die Risikoabschätzung und die Bestimmung der Maßnahmen wurde das Standard-Datenschutzmodell verwendet.

Das Dokument könnt ihr herunterladen:

Viel Spaß bei der Lektüre!

2. LfDI Niedersachsen veröffentlicht Fragenkatalog zur DSGVO

Nach dem das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) schon einen Beispiel-Fragenkatalog zur DSGVO veröffentlicht hatte, zieht jetzt die niedersächsische Aufsichtsbehörde nach. Da ich einige Mandanten in Niedersachsen habe, hat mich das natürlich auch besonders interessiert.

Den Fragebogen könnt ihr hier herunterladen:

Etwas mehr Infos dazu im Video…

Und jetzt zum Video

Ich bin mal gespannt, wie ihr das findet. Es ist wirklich mit heißer Nadel gestrickt und dreckig. Und genau das ist, was es sein soll: Dreckig produziert.

Für mich ist das Gelegenheit, auf die Schnelle etwas mehr von dem preiszugeben, was ich so tue. Und wie ich es tue. Mandanten werdet ihr in den Videos aber grundsätzlich nicht sehen. Es sei denn, die wollen unbedingt. Soll es ja auch geben…

Hier nun das Video:

Und etwas mehr zum Hintergrund:

Ist sicher nichts Besonderes, dass ich mich schon einige Jahre damit beschäftige, wie ich über das Web ein mehr oder weniger virtuelles Anwaltsbusiness ausbauen kann. Vor einigen Jahren war mein Motto, dass ich irgendwann so weit sein möchte, dass ich in Unterhose arbeiten kann. Kein Scherz. Nicht, dass ich jetzt wirklich Wert darauf legen würde, in Unterhosen zu arbeiten.

Aber der Gedanke!

Der Gedanke, dass es Mandanten egal ist, wie ich herumlaufe, wo ich gerade bin und ob ich die Haare schon gestylt habe oder nicht. Den fand ich charmant. Und meine Frau musste dann schon einmal lachen, wenn ich bei einem Webmeeting oben rum recht vernünftig aussah, unten rum aber nur Schlabber-Jogginghose zu sehen war. Sieht ja bei einem „virtuellen“ Business keiner. Heute kann ich ganz gut in Unterhose arbeiten. Ziehe es aber vor, darüber dann doch noch eine lange Hose zu tragen. Ihr versteht das schon, gell?

Ich will jetzt gar nicht lange um den heißen Brei herum reden: Ich probiere hier mal eine neues Format aus. Was soll das Ganze? Ihr kennt das vielleicht auch. Ihr landet irgendwie bei YouTube und dann wird da noch ein anderes Video vorgeschlagen. Und dann seht ihr vielleicht kein reines, durchgestyltes Sachvideo, sondern etwas eher „persönliches“. Und an sowas bleibe ich hängen. Und zack…sind 10 Minuten rum. Aber die waren irgendwie angenehm.

Dabei bin ich doch eigentlich kein Klatschblatt-Leser. Außer im Urlaub vielleicht mal, wenn ich im Flugzeug sitze und es ausnahmsweise mal solche Zeitschriften gibt. Dann greife ich zu: Fit for Fun, GALA und wie sie alle heißen. Es ist wohl die ganz normale Neugierde. Und so ähnlich funktionieren dann auch diese Videos. Im „VLOG“-Format. Ist sicher nicht jedermanns Sache. Aber ich probiere das mal. Im Rahmen der Zeit, die ich so nebenbei habe.

Ist natürlich auch für einige von euch vielleicht skurril, wenn ein „Datenschutzrechtler“ hier etwas mehr von seinem Leben preisgibt. Aber genau darum geht es ja bei der deutschen Auslegung von Datenschutz im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG: Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Und so entscheide ich hier eben selbst, was ich von mir preisgeben möchte. Und das Video oben ist eines der Ergebnisse.