VG Wiesbaden – die II. – Cookiebot und das CDN

Im gestrigen Podcast habe ich aufgrund der Pressemitteilung des VG Wiesbaden noch gemutmaßt, worum es denn in der Entscheidung gehen könnte.

Heute sind nun die Entscheidungsgründe veröffentlicht worden:

Und siehe da…das Gericht hat aufgrund einer ganz anderen Problematik den Einsatz von Cookiebot bei der Hochschule RheinMain untersagt. Und – das ist schon fast ein Hammer – wegen des Einsatzes eines Content Delivery Networks durch den Anbieter von Cookiebot.

Cookiebot setzt selbst – und das macht aufgrund der Vielzahl von internationalen Anfragen Sinn – ein CDN ein. Wenn man einen Traceroute auf das CDN von Cookiebot macht, so kommt dabei in der Tat heraus, dass das CDN „Akamai“ verwendet wird.

Und da Akamai zu einem US-Unternehmen gehöre, sei die Datenverarbeitung in Ermangelung einer Ausnahme nach Art. 49 DSGVO unzulässig, so das VG Wiesbaden.

Das ist jetzt die sehr vereinfachte Variante des Ergebnisses der Entscheidung. Wenn ich Zeit finde, werde ich gerne noch einmal näher auf die Entscheidung eingehen.