Bezeichnung der Verarbeitung

Zeiterfassung

Zwecke der Verarbeitung

Erfassung von Arbeits-, Anwesenheits-, Abwesenheits- und Urlaubszeiten

Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten

  • Vorname
  • Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Arbeitszeiten
  • Urlaubszeiten
  • Krankheitstage
  • Beschreibung der Kategorien betroffener Personen
  • Beschäftigte
  • Leiharbeiter

Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden

  • Betriebsrat
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Keine

Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Überstunden: 2 Jahre

Steuerrelevante Daten der Arbeitszeiterfassung werden nach den Vorgaben der Abgabenordnung mindestens 10 Jahre gespeichert.

Alle anderen Daten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert. Zum Ablauf des Kalenderjahres wird geprüft, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Daten gelöscht.

Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO

Siehe Datensicherheitskonzept.

Für Datenschutz-Coaching-Mitglieder und Teilnehmer des Online-Kurses für Datenschutzbeauftragte werden hier zusätzlich noch die jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen angegeben.