Bezeichnung der Verarbeitung
Zeiterfassung
Zwecke der Verarbeitung
Erfassung von Arbeits-, Anwesenheits-, Abwesenheits- und Urlaubszeiten
Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten
- Vorname
- Nachname
- E-Mail-Adresse
- Arbeitszeiten
- Urlaubszeiten
- Krankheitstage
- Beschreibung der Kategorien betroffener Personen
- Beschäftigte
- Leiharbeiter
Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden
- Betriebsrat
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine
Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Überstunden: 2 Jahre
Steuerrelevante Daten der Arbeitszeiterfassung werden nach den Vorgaben der Abgabenordnung mindestens 10 Jahre gespeichert.
Alle anderen Daten werden für einen Zeitraum von zwei Jahren gespeichert. Zum Ablauf des Kalenderjahres wird geprüft, ob eine weitere Speicherung erforderlich ist. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die Daten gelöscht.
Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO
Siehe Datensicherheitskonzept.