Bezeichnung der Verarbeitung
Finanzbuchhaltung
Zwecke der Verarbeitung
Ermittlung und Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben, insbesondere für Zwecke der Ermittlung und Abfuhr von Steuern und Abgaben.
Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten
- Vorname
- Nachname
- Name des Unternehmens
- Rechnungsanschrift
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer
- Kundennummer
- Kundenart
- Bankverbindung
- Umsatzsteueridentifikationsnummer
- Daten zu gekauften Waren oder Dienstleistungen
- Vertragsdaten
- Umsatzdaten
Beschreibung der Kategorien betroffener Personen
- Beschäftigte
- Kunden
- Debitoren
- Kreditoren
Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden
- Finanzverwaltung
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation
Keine
Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien
Finanzbuchhaltungsdaten werden nach den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) mindestens 10 Jahre gespeichert. Für den Beginn der Frist gilt § 147 Abs. 4 AO.
Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO
Siehe Datensicherheitskonzept.