Bezeichnung der Verarbeitung

Finanzbuchhaltung

Zwecke der Verarbeitung

Ermittlung und Verwaltung aller Einnahmen und Ausgaben, insbesondere für Zwecke der Ermittlung und Abfuhr von Steuern und Abgaben.

Beschreibung der Kategorien personenbezogener Daten

  • Vorname
  • Nachname
  • Name des Unternehmens
  • Rechnungsanschrift
  • E-Mail-Adresse
  • Telefonnummer
  • Kundennummer
  • Kundenart
  • Bankverbindung
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer
  • Daten zu gekauften Waren oder Dienstleistungen
  • Vertragsdaten
  • Umsatzdaten

Beschreibung der Kategorien betroffener Personen

  • Beschäftigte
  • Kunden
  • Debitoren
  • Kreditoren

Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden

  • Finanzverwaltung
  • Steuerberater
  • Wirtschaftsprüfer

Ggf. Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation

Keine

Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien

Finanzbuchhaltungsdaten werden nach den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) mindestens 10 Jahre gespeichert. Für den Beginn der Frist gilt § 147 Abs. 4 AO.

Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DSGVO

Siehe Datensicherheitskonzept.

Für Datenschutz-Coaching-Mitglieder und Teilnehmer des Online-Kurses für Datenschutzbeauftragte werden hier zusätzlich noch die jeweils einschlägigen Rechtsgrundlagen angegeben.