Verarbeitungsverzeichnisse funktionieren wieder nicht in der Praxis

Es zeigt sich schon jetzt wieder sehr deutlich: Die Verarbeitungsverzeichnisse funktionieren in der Praxis der Unternehmen nicht. Besser gesagt: Schon wieder nicht.

Denn auch die Verfahrensverzeichnisse nach dem alten BDSG bzw. der damaligen EG-Datenschutz-Richtlinie haben nie wirklich funktioniert. Wenn sie überhaupt früher gemacht wurden, dann sind sie irgendwann verstaubt im Regal bzw. virtuell im Dateiordner verstaubt.

Und wenn ihr euch bzw. das unternehmerische Umfeld mal kritisch betrachtet, bin ich recht sicher, dass euer Verarbeitungsverzeichnis schon jetzt nicht mehr auf dem aktuellen Stand ist.

Und ganz ehrlich: Das ist auch eigentlich nicht schlimm. Rechtspolitisch gehört die Pflicht zur Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen auf den Prüfstand. Sie hat nämlich keinen echten Vorteil für den Schutz von Daten von Betroffenen. Mehr dazu in dieser Podcast-Episode.