Tipps für die Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses nach Art. 30 DSGVO

Das Verfahrensverzeichnis nach BDSG ist tot – es lebe das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach DSGVO. Ja, Totgesagte leben länger. Vielleicht geht es euch auch gerade so wie mir. Ich stecke hier tief im Morast. Im Morast von Verarbeitungsverzeichnissen, die ich für oder mit Mandanten zusammen gerade erstelle. Und es zeigt sich auch hier, dass die Praxis sehr stark lehrt, was funktioniert und was eben nicht funktioniert. Tja…und Spaß fühlt sich auch irgendwie anders an.

Dies ist wahrscheinlich nicht der letzte Beitrag, den ich zu dem Thema veröffentliche. Und ja, irgendwann wird dann auch mal mein Online-Kurs zum Erstellen von Verarbeitungsverzeichnissen verfügbar sein. Aber darum geht es jetzt nicht.

Heute möchte ich euch in einem Video ein paar kleine Anmerkungen zum Thema Verarbeitungsverzeichnisse nach DSGVO vorstellen. Vor allem möchte ich euch aber ein praktisches Helferlein bei der Arbeit vorstellen. Denn das Video ist zugleich eine Rezension der nachfolgenden CD-ROM:

Einer der Autoren (Jörg Frahm) war so lieb, mir ein kleines Weihnachtspäckchen zu schnüren, in dem sich neben einer lieben Weihnachtskarte auch die CD-ROM befand. Und die hat es durchaus in sich. Denn sie kann die Erstellung der Verarbeitungsverzeichnisse praktisch erleichtern und ist insbesondere für Anfänger eine echte Hilfe. Und auch für die erfahrenen Praktiker bietet die CD-ROM einen wichtigen Vorteil: Zeitersparnis

Einige persönliche Erfahrungen zur Erstellung von Verarbeitungsverzeichnissen und dann eine Vorstellung der CD-ROM „DSGVO – Verzeichnis der wichtigen Verarbeitungstätigkeiten 2018“ könnt ihr dem Video entnehmen: