Muss ich alle Empfänger von Daten in Datenschutzhinweisen konkret angeben?
Die Informationspflichten in Art. 13 und 14 DSGVO gehören – ich wiederhole mich da immer wieder – zu den mit Abstand schlechtesten Regelungen der DSGVO. Und es zeigt sich immer mehr, dass die Informationspflichten „europarechtskonform“ ausgelegt werden müssen. Hä? Europarechtlich? Die DSGVO ist doch Europarecht. Ja…richtig. Genau genommen ist die DSGVO aber europäisches Sekundärrecht. Und dieses Sekundärrecht…