Muss die Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?
Sehr häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob eine Arztpraxis eigentlich einen Datenschutzbeauftragten benennen muss. Das ist schon nach bisherigem Recht – auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – nicht ganz einfach zu beantworten. Viel interessanter ist allerdings, wie die Rechtslage ab dem 25.05.2018 mit der dann geltenden neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit der Neuregelung des BDSG aussieht.
Muss eine Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?