Muster zur Vereinbarung zur Schweigepflicht von mitwirkenden Personen nach § 203 StGB
Zusammenfassung Berufsgeheimisträger i.S.d. § 203 StGB wie z.B. Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer etc. sind in der heutigen Zeit in aller Regel auf die Einbindung von Dienstleistern angewiesen, die sie bei der Erbringung ihrer Leistungen unterstützen. Das können IT-Dienstleister für die Wartung und Pflege von IT-Systemen sein, Anbieter von Software-as-a-Service (SaaS) oder sonstige Hilfspersonen, die an der…
