Datenschutz-Tipp Nr. 8: Auskunftsersuchen – Wie Sie richtig Auskunft nach § 34 BDSG erteilen (Teil 3)
Willkommen zum vorerst letzten Teil über die Auskunftserteilung nach § 34 BDSG. Ich werde mich heute kurz fassen. Eine kleiner grippaler Infekt möchte meinen Körper unbedingt dazu bewegen, sich in die Waagerechte zu begeben. Ich werde da nicht lange stand halten können. Es gibt Situationen für Unternehmen, in denen Sie in den Genuss kommen, keine Auskunft erteilen zu müssen. Und das entweder, weil es gesetzliche Ausnahmen gibt, oder weil das BDSG – wie in anderen Bereichen auch – verfassungskonform auszulegen ist. Zu meinen Mandanten gehören auch Betreiber von Suchmaschinen im Internet. Stellen Sie sich einmal vor, wie da ein Auskunftsanspruch …