Aufsichtsbehörden zur Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten in Arztpraxen & Apotheken
Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist eine Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Diese hat am 26.04.2018 getagt und dabei insbesondere eine lobenswerte Klarstellung hinsichtlich der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten in Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs veröffentlicht. Das Dokument findet ihr hier: DSK, Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Abs. 1 lit. C…