Aufsichtsbehörden zur Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten in Arztpraxen & Apotheken

Aufsichtsbehörden zur Pflicht zur Benennung von Datenschutzbeauftragten in Arztpraxen & Apotheken

Die Datenschutzkonferenz (DSK) ist eine Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder. Diese hat am 26.04.2018 getagt und dabei insbesondere eine lobenswerte Klarstellung hinsichtlich der Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten in Arztpraxen, Apotheken und sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs veröffentlicht. Das Dokument findet ihr hier: DSK, Datenschutzbeauftragten-Bestellpflicht nach Artikel 37 Abs. 1 lit. C…

Informationspflichten nach DSGVO in Arztpraxen – doch alles nicht so schlimm?

Informationspflichten nach DSGVO in Arztpraxen – doch alles nicht so schlimm?

Die geschätzten Kollegen von „datenschutz nord“ hatten in ihrem Blog ein wunderschönes Beispiel für die völlig missglückten Vorschriften zu Informationspflichten in der DSGVO: Telefonieren unerwünscht – Informationspflichten nach der DSGVO Nach Art. 13 DSGVO sind einem Patienten „zum Zeitpunkt der Erhebung“ der ganze „Batzen“ der Informationen aus Art. 13 Abs. 1 und 2 DSGVO mitzuteilen….

Erleichterung bei kleineren Arztpraxen? Doch kein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Erleichterung bei kleineren Arztpraxen? Doch kein Datenschutzbeauftragter erforderlich?

Ich habe im August letzten Jahres einen Beitrag geschrieben, der sich mit der Pflicht von Arztpraxen beschäftigt, ggf. einen Datenschutzbeauftragten bestellen zu müssen. Wichtig: Die Aufsichtsbehörden haben nun in einer Entschließung klargestellt, dass nicht immer ein Datenschutzbeauftragter in Arztpraxen zu benennen ist. Dazu habe ich hier einen Beitrag geschrieben. Auch wenn ich in dem Beitrag…

Muss die Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?

Muss die Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?

Sehr häufig stellt sich in der Praxis die Frage, ob eine Arztpraxis eigentlich einen Datenschutzbeauftragten benennen muss. Das ist schon nach bisherigem Recht – auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) – nicht ganz einfach zu beantworten. Viel interessanter ist allerdings, wie die Rechtslage ab dem 25.05.2018 mit der dann geltenden neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Verbindung mit der Neuregelung des BDSG aussieht.

Muss eine Arztpraxis zwingend einen Datenschutzbeauftragten haben?