Umsetzung von Datenschutz in Apotheke & Arztpraxis
Gerade in Arztpraxen und auch Apotheken herrscht immer noch Unsicherheit im Hinblick auf die Änderungen, die die DSGVO mit sich gebracht hat. Das äußert sich in teils verqueren Halbweisheiten, nach denen z.B. für die Behandlung eines Patienten jetzt immer eine Einwilligung erforderlich sei. Oder besser noch ohne Einwilligung eine Behandlung des Patienten verweigert (was übrigens wirklich in die Kategorie „grober Unfug“ gehört).
Wann ich nun eine Einwilligung des Patienten, wann und inwieweit die Schweigepflicht des § 203 StGB für Ärzte und Apotheker gilt und was es sonst noch für praktische Tipps gibt, erfahren Datenschutz-Coaching-Mitglieder in der Aufzeichnung des Webinars „Umsetzung von Datenschutz in Apotheke & Arztpraxis“: