Risikobewertung bei der Nutzung von US-Dienstleistern – Im Gespräch mit Rechtsanwalt Thomas Schwenke

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke ist im IT- und Datenschutzrecht eine „Instanz“. Du kommst also selten an ihm vorbei.

Wer sich z.B. mit Datenschutz bei Social Media Networks beschäftigt oder auf der Suche nach einem „Generator“ für Datenschutzhinweise ist, der wird früher oder später auf einer Internetseite von Dr. Thomas Schwenke landen.

Thomas hat einen empfehlenswerten Beitrag auf seiner Website veröffentlicht: Keine Angst vor US-Datentransfers ohne Privacy Shield – Muster, Ratschläge und Checkliste für Standardvertragsklauseln

Gerade die praktische Darstellung der Abläufe anhand von Beispielen hat mich „gepackt“. Ich habe daher Thomas kurzerhand „angemorst“ und gefragt, ob er für ein kurzes Interview bereitstehen würde. Und das hat gleich geklappt.