Revival der Verfahrensverzeichnisse mit der DSGVO

Es ist – glaube ich – kein Geheimnis, dass ich kein besonderer Freund von Verfahrensverzeichnissen war – zumindest denen, die wir aus dem Bundesdatenschutzgesetz kennen.

Im Zusammenhang mit etlichen Beratungsterminen bei Unternehmen in den letzten 18 Monaten bin ich jedoch zu der Erkenntnis gekommen, dass es ein „Revival“ der Verfahrensverzeichnisse mit der DSGVO geben wird. Der Grund dafür ist sehr einfach. Unternehmen oder öffentliche Stellen stehen aktuell vor der Herausforderung, alle ihre Geschäftsprozesse, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Datenverarbeitungen mit der DSGVO zu überprüfen.

Ich werde als Unternehmen oder öffentliche Stelle also in jedem Fall eine Bestandsaufnahme durchführen müssen. Wenn ich aber sowieso nach Art. 30 DSGVO in aller Regel verpflichtet sein werde, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vorzuhalten, bietet es sich an, die Bestandsaufnahme gleich mit der initialen Erstellung des Verarbeitungsverzeichnisses zu kombinieren.

Ja…die meisten waren auch schon nach dem BDSG verpflichtet, eine Verarbeitungsübersicht („Verfahrensverzeichnis“) vorzubereiten. Aber wenn wir ehrlich sind, ist das bei einem Großteil der Unternehmen in Deutschland schlichtweg nicht vorhanden bzw. hoffnungslos veraltet.

Mehr zu diesem Thema könnt ihr in aktuellen Podcast-Folge hören.