Fachkunde-Schulung (online): Hinweisgeberschutzgesetz: Einführung in das Gesetz | Aufbau & Organisation einer internen Meldestelle (09.11.2023)

296,31 

Enthält 19% MwSt. DE

Wichtiger Hinweis: Wenn du die Schulung nicht für dich selbst (sondern für eine andere Person oder mehrere Personen buchst), dann wende dich bitte einfach per E-Mail an den Support. Wir können die Bestellung dann problemlos für dich regeln.

Vorrätig

Beschreibung

Am Donnerstag, dem 09.11.2023 biete ich eine Online-Schulung (ein normaler, moderner Browser reicht auf jeden Fall aus) an, die sich mit dem Thema Hinweisgeberschutzgesetz beschäftigt. Neben einer Einführung in die Grundlagen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) geht es vor allem auch um die Vorgaben zur Einrichtung, Organisation und zum „Betrieb“ von internen Meldestellen.

Hinweis für Unternehmenskunden: Der Preis beträgt 249,00 € netto zzgl. 19% USt.

Hinweis für Datenschutz-Coaching-Mitglieder: Du findest den Rabattcode für Datenschutz-Coaching-Mitglieder im Dashboard.

Pflicht zur Einrichtung von internen Meldestellen

Unternehmen mit 250 oder mehr als Beschäftigen haben seit dem 02.07.2023 die Pflicht, interne Meldekanäle über eine interne Meldestelle einzurichten und vorzuhalten.

Ab dem 17.12.2023 gilt diese Pflicht für alle Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten.

Die Pflicht trifft nach Maßgabe von § 12 Abs. 1 Satz 2 und 3 HinSchG auch öffentliche Stellen.

Schulung ist Pflicht

Nach § 15 Abs. 2 HinSchG sind die Unternehmen und Organisationen, die Meldestellen errichten müssen, verpflichtet, die für die Bearbeitung von Meldungen zuständigen Personen (regelmäßig) für diese Aufgaben zu schulen.

Diese Online-Schulung erfüllt die Voraussetzungen für die Schulung des betroffenen Personenkreises. Darüberhinaus werden aber auch Kenntnisse für den Aufbau und die Einrichtung von internen Meldestellen vermittelt.

Zielgruppe

Zielgruppe der Schulung sind Verantwortliche in Unternehmen (oder öffentlichen Stellen), die interne Meldestellen einzurichten und umzusetzen haben.

Ferner richtet sich die Schulung an Personen, die in der internen Meldestelle Meldungen entgegennehmen und die ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben übernehmen.

Inhalte der Schulung

  • Einführung in das Hinweisgeberschutzgesetz
  • Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle
  • Organisation einer internen Meldestelle
  • Besetzung der Meldestelle mit geeigneten Personen
  • Vertraulichkeitspflichten
  • Umgang mit personenbezogenen Daten
  • Erforderlichkeit einer Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  • Durchführung einer DSFA (mit Muster)
  • Interessenkollisionen mit anderen Aufgaben in der Organisation
  • Einrichtung von Meldekanälen (anonym / nicht-anonym)
  • Prüfung von eingehenden Meldungen im Hinblick auf „Relevanz“
  • Bearbeitungs- und Rückmeldefristen
  • Initiierung und Durchführung von Folgemaßnahmen
  • Rechtsprobleme im Zusammenhang mit der DSGVO (Informationspflichten etc.)
  • Fragen & Antworten: Es wird ausreichend Gelegenheit für „Fragen & Antworten“-Blöcke geben

Termin

Die Schulung findet statt am:

Donerstag – 09.11.2023
Beginn: 09:00 Uhr
Ende: 15:30 Uhr

Um 12:15 Uhr wird es eine Mittagspause von 45 Minuten geben. Kleinere Pausen zwischendurch werden auch gemacht.

Teilnahme & Aufzeichnung

Das Webinar wird online stattfinden. Ausreichend für die Teilnahme ist ein normaler, moderner Browser.

Eine Aufzeichnung wird einige Tage nach der Schulung allen Teilnehmenden auf einer zugriffsgeschützten Internetseite zum Ansehen zur Verfügung stehen. Wichtig: Nur bei einer „Live“-Teilnahme gibt es die Möglichkeit, einen Fortbildungsnachweis zu erhalten.

Kosten

Für eine Teilnahme an der Schulung berechnen wir 249,00 € netto zzgl. 19% USt. (296,31 € inkl. MwSt.), sofern du über keinen Rabattcode verfügst.

Datenschutz-Coaching-Mitglieder haben die Möglichkeit, einen Rabatt i.H.v. 100,00 € (auf den Nettopreis) zu erhalten. Dazu einfach den Gutschein-Code verwenden, den Datenschutz-Coaching-Mitglieder im Dashboard finden.

Fortbildungsnachweis

Es wird einen Fortbildungsnachweis über die Teilnahme an der Schulung geben (5 Stunden), wenn die Anwesenheitsvorgaben erfüllt werden.

Die Anwesenheit wird während der Schulung durch Fragen und Umfragen etc. überprüft.