Art. 6 DSGVO – Tiefgang-Schulung – Köln (08.06.2022)
474,81 €
Nicht vorrätig
Beschreibung
Die „6er“-Tiefgang-Schulung
Wann dürfen Unternehmen (oder öffentliche Stellen) personenbezogene Daten von Betroffenen verarbeiten – und in welchem Umfang? Diese zentralen Fragen sind in Art. 6 DSGVO geregelt.
Eine Norm, viele Anwendungsfälle
In Art. 6 Abs. 1 DSGVO sind eine Reihe von möglichen Zulässigkeitstatbeständen für Datenverarbeitungen geregelt:
- Datenverarbeitung auf Basis einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO)
- Datenverarbeitung, die für die Erfüllung von Verträgen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO)
- Datenverarbeitung, die zur Erfüllung einer Rechtspflicht erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. c) DSGVO)
- Datenverarbeitung, die erforderlich ist, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen (Art. 6 Abs. 1 lit. d) DSGVO)
- Datenverarbeitung zur Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 lit. e) DSGVO)
- Datenverarbeitung auf Basis einer Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO)
Nur wann kann ich welche Norm anwenden? Und wann macht es Sinn, sich z.B. eher auf Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO zu stützen statt auf die „Interessenabwägung“ und daher lieber seine Verträge mit Kunden oder seine AGB anzupassen?
Viele Fragen sind noch offen – in der Schulung bringen wir „Grund“ hinein
Details der Anwendung von Art. 6 DSGVO sind noch offen. Was wir aber anhand der bislang vorliegenden Rechtsprechung wissen, können wir natürlich anwenden und uns zunutze machen.
Und dann gibt es ja noch die Aufsichtsbehörden, die wiederum auch ihre ganz eigenen Auffassungen vertreten. Auch mit diesen werden wir uns beschäftigen und zugleich erörtern, wie man auf diese Ansichten reagiert, wenn man als Unternehmen oder öffentliche Stelle mal mit der Aufsichtsbehörde zu tun hat.
Von „Beginner“ bis „Profi“
Die „6er-Tiefgang-Schulung“ ist gleichermaßen für „Beginner“, „Fortgeschrittene“ und „Profis“ geeignet. Die Schulung ist modular aufgebaut. Das bedeutet, dass wir uns zunächst die Struktur von Art. 6 DSGVO anschauen und dann Schicht für Schicht immer tiefer in die Regelung einsteigen.
Fälle, Fälle und nochmals Fälle
Und natürlich werden wir ganz viele „Fälle“ betrachten. Fälle aus der Praxis. Und natürlich wird es auch Zeit für Fragen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern geben. Genau genommen wirst du schon vor der Schulung eine Möglichkeit erhalten, deine Fragen zu stellen, damit wir die Beantwortung der Frage gleich in die Schulung einbauen können.
Die Besprechung der Fälle soll Art. 6 DSGVO noch einmal „plastisch“ machen. Damit du ihn in der Praxis gut uns sicher anwenden kannst.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Die „6er-Tiefgang-Schulung“ ist geeignet für:
- Interne Datenschutzbeauftragte
- Externe Datenschutzbeauftragte
- Rechtsanwältinnen & Rechtsanwälte
- Datenschutzberaterinnen & Datenschutzberater
- Juristinnen & Juristen, die im Bereich Datenschutz arbeiten
- Datenschutz-Interessierte
Dein Referent
Referent der Schulung bin ich: Stephan Hansen-Oest
Ich bin Rechtsanwalt & Fachanwalt für IT-Recht und berate seit mittlerweile mehr als 20 Jahren Unternehmen und öffentliche Stellen im Datenschutzrecht.
Schulungsunterlagen
Schulungsunterlagen werden in digitaler Form nach Ende der Schulung zur Verfügung gestellt.da
Fortbildungsnachweis
Für die Teilnahme an der Schulung gibt es einen Fortbildungsnachweis (7,5 Stunden). Für Fachanwältinnen & Fachanwälte für IT-Recht ist auch ein Nachweis nach § 15 FAO möglich.
Beginn und Ende der Schulung
Die Schulung beginnt um 09:00 Uhr (Einlass ab 8:30 Uhr) und endet um 18:00 Uhr.
Verpflegung
Getränke im Schulungsraum (Mineralwasser | Apfelsaft), Kaffee/Tee in den Pausen am Vor- und Nachmittag sowie ein Mittagessen sind in den Schulungskosten enthalten.
Mindestteilnehmerzahl
Die Schulung findet statt wenn mindestens 15 Personen sich verbindlich angemeldet haben.
Stornierung / Rücktritt
Hinweise zu Rücktritt / Stornierung:
Du hast die Möglichkeit, bis spätestens 30 Tage vor dem Beginn der Schulung, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Vergütung schon gezahlt sein, werden wir diese an dich zurück überweisen. Wenn du selbst nicht teilnehmen kannst, kannst du uns gerne per E-Mail eine Ersatzperson nennen, die an deiner Stelle teilnehmen kann.
Für den Fall, dass ein Rücktritt vom Vertrag 29 Tage oder weniger vor dem Beginn der Schulung erfolgt, werden nur 20% der bereits gezahlten Vergütung zurückerstattet.
Die Rücktrittserklärung kann schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail/Fax) erfolgen. Die beste Möglichkeit ist die Mitteilung per E-Mail. Das beschleunigt und erleichtert uns die Abwicklung des Rücktritts.
Tagungsort
Dorint ⋅ Hotel am Heumarkt ⋅ Köln
Pipinstraße 1
50667 Köln