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Benennung zum IT-Sicherheitsbeauftragten

Anwendungshinweise

Nachfolgend findest du ein Muster für eine Benennung zum IT-Sicherheitsbeauftragten, das du auf dem jeweiligen „Briefpapier“ der Organisation verwenden kannst.

Du könntest das Dokument auch leicht abändern, um es für eine Benennung zum Informationssicherheitsbeauftragten zu verwenden.

Du kannst den Text des Musters markieren, kopieren und in eine Textverarbeitung deiner Wahl einfügen.

Nutzungsrechte

Für die Verwendung des Musters gilt nachfolgende Regelung: Nutzungsrechte für Musterdokumente.

===== Muster =====

Version 1.1 – 28.06.2024

Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Musterstadt

Betr.: Benennung zum IT-Sicherheitsbeauftragten

Sehr geehrter Herr Mustermann,

unter Bezugnahme auf die mit Ihnen geführten Vorgespräche benenne ich Sie hiermit mit Wirkung zum Datum einfügen (TT/MM/JJJJ) zum IT-Sicherheitsbeauftragten in unserem Unternehmen.

Als IT-Sicherheitsbeauftragter besitzen Sie eine unabhängige und organisatorisch herausgehobene Stellung. Sie sind direkt der Unternehmensleitung unterstellt und berichten an diese. Die Unternehmensleitung trägt weiterhin die Gesamtverantwortung für alle Belange der Informationssicherheit.

Als IT-Sicherheitsbeauftragter verfügen Sie über ausreichendes Wissen auf dem Gebiet der Informationssicherheit und Informationstechnologie. Wir stellen Ihnen angemessene Ressourcen zur Erfüllung Ihrer Aufgaben zur Verfügung und ermöglichen zudem die Fortbildung in dem gebotenen und angemessenen Umfang.

Ihre Aufgaben sind insbesondere:

  • Abstimmung von Informationssicherheitszielen mit der Unternehmensleitung
  • Erstellung einer Leitlinie zur Informationssicherheit und Abstimmung mit der Unternehmensleitung
  • Aufbau, Betrieb und Weiterentwicklung der Informationssicherheitsorganisation innerhalb des Unternehmens
  • Erstellung und Pflege von Richtlinien und Regelungen zur Informationssicherheit im Unternehmen
  • Beratung der Unternehmensleitung in Fragen der Informationssicherheit
  • Dokumentation von Informationssicherheitsmaßnahmen
  • Schulung von Beschäftigten bzgl. Informationssicherheit
  • Planung und Konzeption der Notfallvorsorge (inkl. Notfallplan/-handbuch)

Sie haben das Recht, in allen für die Informationssicherheit relevanten Themen zu informiert zu werden. In allen Fragen der Informationssicherheit haben Sie das Recht mündliche und schriftliche Stellungnahmen gegenüber der Unternehmensleitung abzugeben.

Während der Dauer Ihrer Tätigkeit als IT-Sicherheitsbeauftragter können Sie – ggf. nach Vorabsprache mit dem Datenschutzbeauftragtem – auf alle betroffenen IT-Systeme des Unternehmens Zugriff zu nehmen, um Kontroll- und Beratungsaufgaben wahrzunehmen.

Ich wünsche Ihnen für Ihre Tätigkeit viel Erfolg.

Mit freundlichen Grüßen

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(Ort und Datum)

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(Für die Geschäftsleitung)

Zuletzt aktualisiert am: 02/07/2024

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