Muster einer Negativauskunft (Art. 15 DSGVO)
Zusammenfassung
Hier findest du ein Muster einer sog. „Negativauskunft“ an Betroffene.
Version
Version 1.0 – 15.04.2024
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Anwendungshinweise
Wenn Betroffene einen Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO bei einem Verantwortlichen geltend machen und dieser von der betroffenen Person keine personenbezogenen Daten gespeichert hat, ist dennoch eine Negativauskunft zu erteilen.
Hierbei ist zu beachten, dass man jedoch spätestens mit dem Auskunftsersuchen dann personenbezogene Daten verarbeitet. Daher sollte dies bei der Negativauskunft entsprechend angegeben werden.
Ich empfehle in diesem Fällen dann den Hinweis darauf, dass diese Daten gespeichert werden und wie lange dies der Fall ist. Außerdem sollte man immer auch allgemeine Datenschutzhinweise verlinken, damit der Betroffene dort zum Beispiel auch weitere Hinweise zu seinem Betroffenenrechten findet und man weniger Angriffsfläche bietet.
Für besonders „Spitzfindige“: Da man dann ab dem Auskunftsersuchen personenbezogene Daten verarbeitet, kann eigentlich gar keine negative Auskunft mehr erteilt werden. In dem Fall müsste man dann eigentlich richtigerweise auch die weiteren Informationen nach Art. 15 Abs. 1 Hs. 2 DSGVO erteilen. Wenn man hier also besonders vorsichtig sein möchte, sollte man die entsprechenden Information auch noch in der Negativauskunft angeben. Ich persönlich mache das jedoch nicht.
Änderungen
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Nutzungsrechte
Für die Verwendung des Musters gelten diese Regeln zur Nutzung: https://www.datenschutz-guru.de/nutzungsrechte-muster/
===== Muster =====
Muster einer Negativauskunft (Art. 15 DSGVO)
Sehr geehrte Frau Mustermann,
mit Ausnahme der personenbezogenen Daten, die Sie uns im Zusammenhang mit Ihrem Auskunftsersuchen mitgeteilt haben, haben wir keine personenbezogenen Daten zu Ihrer Person gespeichert.
Unsere Hinweise zum Datenschutz finden Sie hier (Link einsetzen).
Bitte beachten Sie, dass wir Ihr Auskunftsersuchen und unsere Auskunft für Zwecke des Nachweises der ordnungsgemäßen Auskunftserteilung für einen Zeitraum von drei Jahren speichern.
Sollten Sie gleichwohl Anlass zu der Annahme haben, dass wir Daten zu Ihrer Person gespeichert haben, möchten wir Sie bitten, uns weitere Hinweise mitzuteilen, die uns ermöglichen, Sie zu identifizieren und dazugehörige Daten bei uns zu recherchieren.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an uns wenden.
Mit freundlichen Grüßen
