LfDI M-V: Tätigkeitsbericht 2019
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern (LfDI M-V) hat heute seinen Tätigkeitsbericht zum Datenschutz (und zur Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes) veröffentlicht.
Den Tätigkeitsbericht findest du hier: LfDI MV, Fünfzehnter Tätigkeitsbericht zum Datenschutz und Siebenter Bericht über die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes (PDF)
Der Berichtszeitraum für das Thema Datenschutz bezieht sich auf das Jahr 2019. Auf den ersten 94 Seiten finden sich Ausführungen zum Datenschutz, gegliedert nach folgenden Kapiteln:
- Empfehlungen
- Zahlen und Fakten
- Entwicklung der Behörde
- Zusammenarbeit auf europäischer Ebene
- Zusammenarbeit auf deutscher Ebene
- Datenschutz und Bildung
- Technik und Organisation
- Datenschutz in verschiedenen Rechtsgebieten
Was uns Praktiker natürlich immer besonders interessiert, ist die Bußgeldpraxis der Aufsichtsbehörden. Der LfDI MV hat im Jahr 2019 gerade einmal fünf Bußgelder verhängt. Das ist nicht gerade viel.
In acht Fällen hat die Behörde Gebrauch von Anordnungen mit Zwangsgeldandrohung gemacht. Eine Maßnahme, die die Aufsichtsbehörde nach eigenen Angaben als „deutlich wirksameres“ Mittel zur Durchsetzung von Datenschutzanforderungen ansieht.
Die verhängten Bußgelder scheinen auch nicht sonderlich hoch gewesen zu sein. Im Bericht wurde z.B. erwähnt, dass ein Bußgeldbescheid über 500,00 € gegen einen Rentner verhängt wurde, weil dieser Nachbarschaftslisten erstellt und verteilt hat. Das verhängte Bußgeld wurde dann aber nach Angaben des LfDI MV vom AG Schwerin auf 200,00 € herabgesetzt.
Um ganz ehrlich zu sein, habe ich ansonsten nicht viele (für mich) spannende Themen im Tätigkeitsbericht finden können.