LfDI BW: Fragebogen zur Videoüberwachung

Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Baden-Württemberg (LfDI BW) wurde via „FragDenStaat“ eine Frage zu den von der Aufsichtsbehörde verwendeten Fragebögen gestellt.Die Anfrage lautete sinngemäß: „Bitte senden Sie mir die im Rahmen Ihrer behördlichen Tätigkeit aktuell bei Datenschutzverfahren verwendeten Fragenkataloge zur Prüfung von Umsetzung und Einhaltung des Datenschutzrechts.“

Gestern ist nun die Antwort des LfDI BW auf „FragDenStaat“ hier veröffentlicht worden. Der LfDI BW hat geantwortet, dass nur ein Fragebogen zur Videoüberwachung verwendet werden würde. Und dieser wurde dann ebenfalls hier (PDF) zur Verfügung gestellt.

Und der Inhalt des Fragebogens ist für die Unternehmen (nicht nur in Baden-Württemberg) interessant. Denn so kann man eine Art „Selbstcheck“ vornehmen, ob man im Bereich Videoüberwachung seine Hausaufgaben gemacht und eine Anfrage der Aufsichtsbehörde gut beantworten könnte. Folgende 15 Fragen sind im Fragebogen enthalten:

  1. Trifft es zu, dass Sie eine Videoüberwachungsanlage installiert haben und betreiben? Falls eine Anlage von einer anderen Person oder Organisation (Unternehmen, Betrieb, Verein o. Ä.) betrieben wird, teilen Sie uns deren Name und Anschrift mit.
  2. Wie viele Kameras sind in Betrieb?
  3. Wo sind die einzelnen Kameras installiert und welche räumlichen Bereiche werden mit ihnen jeweils beobachtet? Bitte legen Sie dazu eine Skizze und Fotos der Örtlichkeit (Bilder der Kameras in ihrem Umfeld) sowie für jede einzelne Kamera einen zuordenbares Bildschirmfoto (Screenshot, Bildschirmkopie, fotoähnliche Abbildung der aktuellen grafischen Wiedergabe des Kamera) des Erfassungsbereichs der Kamera vor, damit nachvollzogen werden kann, was die Kameras abbilden. Bitte geben Sie dabei auch an, ob Arbeitsplätze (Welche Art von Arbeitsplätzen? Kurzzeitig genutzte oder dauerhaft genutzte Arbeitsplätze?) von der Kamera erfasst werden.
  4. Nennen Sie bitte die genaue Bezeichnung der verwendeten Kameramodelle. Geben Sie auch Informationen zu ggf. eingesetzten Funktionen wie Zoom, Schwenkbarkeit und Audioübertragung. Legen Sie Ihrer Stellungnahme Darstellungen der Hersteller (technischer Aufbau, Datenblätter, Dokumentationen) der Kameras bei.
  5. Geben Sie für jede Kamera an, ob die Erfassung dauerhaft erfolgt oder nur während bestimmter Zeiträume (z. B. an allen Werktagen von 22 Uhr bis morgens 4 Uhr) oder durch bestimmte Ereignisse (z. B. bewegtes Objekt im Erfassungsbereich) ausgelöst wird. In letzterem Falle teilen Sie uns bitte mit, ob und wie groß die Vor- und Nachlaufzeiten für die Speicherung der Aufnahmen eingestellt sind.
  6. Werden die Aufnahmen der Kameras auf einen/mehrere Überwachungsmonitor/e übertragen? Wenn ja, wer beobachtet diese(n) Monitor(e)? Kann/können der/die Monitor(e) nur von Berechtigten eingesehen werden? Legen Sie uns bitte eine Skizze des Standorts des Überwachungsmonitors vor oder ein Bild des Standorts.
  7. Werden die Aufnahmen (oder ggf. welche Aufnahmen) gespeichert und in welcher Form (z. B. auf Magnetband oder in einem elektronischen Speicher, als Videosequenz oder Einzelbilder)? Wenn ja, wo werden die Aufzeichnungen gespeichert, wer hat unter welchen Voraussetzungen Zugriff?
  8. Falls eine Speicherung erfolgt: Wie lange werden die Aufnahmen gespeichert, wann und wie werden die Daten gelöscht?
  9. Werden Aufnahmen an Dritte übermittelt? Falls ja, an wen, für welchen Zweck und auf welcher Rechtgrundlage?
  10. Besteht eine Zugriffsmöglichkeit auf die Videobilder (live oder aufgezeichnet) von außen, z.B. über eine Smartphone-App per WLAN? Falls ja, warum und unter welchen Voraussetzungen wird von außen zugegriffen?
  11. Beschreiben Sie bitte den Zweck jeder einzelnen Kamera und nennen Sie die Rechtsgrundlage (Gesetz, Verordnung o. Ä.), auf der die Videoüberwachung jeweils erfolgt. Bitte erläutern Sie die Ereignisse, derentwegen Sie die Videoüberwachungsanlage installiert haben (Art des Ereignisses, Zeitpunkt, Tageszeit und Schadenshöhe, ggf. Aktenzeichen der Polizei oder Schadensmeldung bei der Versicherung). Sollte es keine konkreten Vorkommnisse gegeben haben, beschreiben Sie bitte, weshalb der videoüberwachte Bereich so gefährdet ist, dass er zwingend videoüberwacht werden muss.
  12. Wurden mildere Maßnahmen, die für das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten der Betroffenen weniger einschneidend sind (bspw. der Einsatz einer Alarmanlage, häufigere Kontrollen durch Personal, Zutrittssicherungen), in Betracht gezogen? Mit welcher Begründung wurden diese verworfen?
  13. Weisen Sie auf die Videoüberwachung hin, ggf. wo und wie (vgl. § 4 Absatz 2 BDSG i.V. mit Art. 12 ff. DS-GVO)? Bitte legen Sie uns ein Foto des Hinweises vor. Wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die von der Videoüberwachungsmaßnahme betroffen sein können, darüber unterrichtet? Wenn ja, auf welche Weise? Besteht eine Betriebsvereinbarung? Falls ja, legen Sie uns diese bitte vor.
  14. Bitte legen Sie uns das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO inklusive einer allgemeinen Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DS-GVO vor. Bezüglich des Inhalts dieser Verfahrensbeschreibung können Sie sich am Wortlaut des Art. 30 Absatz 1 DS-GVO oder den Hinweisen der Datenschutzkonferenz orientieren.
  15. Beabsichtigen Sie, das bisherige Verfahren zu ändern, die Videoüberwachung einzustellen oder die Videokameras zu entfernen?

Eine interessante Liste, mit der man sich selbst ganz gut auf potentielle Fragen einer Aufsichtsbehörde zur Videoüberwachung vorbereiten kann.