Umgang mit Aufsichtsbehörden

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Hast du Post von einer Aufsichtsbehörde für den Datenschutz bekommen? Oder ein Kunde bzw. Mandant von dir?

Und jetzt fragst du dich, wie du am besten mit dieser „Sache“ umgehst. Und es gibt so viele Möglichkeiten. Und so viele Möglichkeiten für Fehler.

In diesem Kurs, der sich im Aufbau befindet und für den im Jahr 2019 noch weitere Lektionen folgen werden, zeige ich dir anhand von konkreten Beispielen und auch Textvorlagen, wie du auf Anschreiben von Aufsichtsbehörden bestmöglich reagierst.

Und ja das beinhaltet auch taktische Tipps in Bußgeldverfahren.

In Verfahren mit Aufsichtsbehörden kannst du generell viele Fehler machen. Die häufigsten Fehler, die Mandanten machen bzw. gemacht haben, zeige ich dir auch im Kurs. Denn manchmal ist es sinnvoll, einfach mal nichts zu bestimmten Bereichen zu sagen, obwohl du dir vermeintlich sicher bist, dass du datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite bist.

Außerdem geht es um Vermeidungsstrategien. Das heißt, wie kannst du vielleicht im Vorwege vermeiden, mit Aufsichtsbehörden zu tun zu haben. Und damit meine ich nicht, das klassische „unter dem Radar fliegen“.

Wann ist das Modell „reuiges Schaf“ ein Erfolgskonzept – auch das ist eine beliebte Frage, auf die ich eine Antwort habe.

Umgang mit Aufsichtsbehörde ist neben einem rechtlichen Thema – wie vieles im Datenschutzrecht – auch ein Kommunikationsthema. Auch in Aufsichtsbehörden arbeiten Menschen, die es verdient haben, als „Menschen“ nett und freundlich behandelt zu werden. Das schließt nicht aus, dass wir in der Sache eine ggf. notwendige Härte an den Tag legen, wenn es strategisch-taktisch geboten ist.

Und in dem Kurs möchte ich auch darlegen, warum es ggf. nicht immer eine gute Idee ist, sich mit einer Frage an eine Aufsichtsbehörde zu wenden. Auch dieses Thema könnte theoretisch ganze Regale füllen.

Für die Teilnahme an dem Online-Kurs ist eine Datenschutz-Coaching-Mitgliedschaft erforderlich, die du hier buchen kannst, wenn du noch kein Datenschutz-Coaching-Mitglied bist.