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Klarstellung zu meinem Zitat im Audimax Jura Beitrag zum EU-Recht

audimax_jura_5_2014Ende Februar 2014 hat ein Journalist mir eine Anfrage gesendet, in der es um meine Meinung zur geplanten Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DS-GVO) ging. Anlass war ein Artikel über die Rechtspolitik in Europa, der in einem auf „angehende JuristInnen ausgerichtetes Magazin“ erscheinen sollte.

Der Artikel ist jetzt mit dem Titel „Grenzgänger – Oft wird über Europapolitik geschimpft. Doch welche Themen des EU-Rechts stehen derzeit wirklich auf der Agenda“ in der aud!max JUR.A erschienen (S. 18/19). Auch die EU-DS-GVO ist dort Thema, und es werden Wortmeldungen von den geschätzten Anwaltskollegen Sebastian Kraska, Gregor Scheja und (die mir persönlich nicht bekannte) Johanna Feuerhake zitiert. Insgesamt kommt dabei die neue EU-DS-GVO sehr gut weg. Was mich allerdings etwas verwundert, denn so gut ist der Entwurf nun wirklich nicht. Im Gegenteil – es gibt sehr viele Probleme, da der Entwurf für diese Verordnung offenbar in nicht unwesentlichen Teilen von Datenschutz-Theoretikern gemacht wurde, die zumindest in der anwaltlichen Praxis der Beratung von Unternehmen im Datenschutzrecht und den damit einhergehenden „Herausforderungen“ nicht sehr viel Erfahrung zu haben scheinen. Ich kann mir bei Sebastian Kraska und Gregor Scheja, die ich beide sehr schätze, nicht vorstellen, dass diese nur Gutes zur EU-DS-GVO zu berichten hatten.

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Möglicherweise ist es aber auch bei ihnen so, wie es mit meinem Zitat in der Erwähnung in dem aud!max JUR.A Beitrag passiert ist: Es ist etwas aus dem Zusammenhang gerissen.

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Aber im Detail:
Ich werde im Beitrag der Zeitschrift auf Seite 19 wie folgt zitiert:

“Ich bin grundsätzlich ein Befürworter einer Neuregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene und gerne auch im Wege einer Verordnung.“, sagt auch Stephan Hansen-Oest, Rechtsanwalt mit einer Kanzlei für Datenschutzrecht

Der Satz ist korrekt zitiert. Aber eben aus dem Zusammenhang gerissen. So wird der Eindruck erweckt, dass ich Befürworter der EU-DS-GVO bin. Das bin ich, zumindest in der derzeitigen Form des Entwurfs der EU-DS-GVO, aber sicher nicht. Zur Richtigstellung und Abrundung des Bildes stelle ich nachfolgend die Frage des Journalisten und meine komplette Antwort auf die Frage dar:

Die Frage lautete:

Die geplante neue EU-Datenschutzverordnung – eine der Aufgaben der EU nach der Neuwahl des Europaparlamentes – soll für einheitliche Schutzstandards sorgen. Wie ist der dazu vorgelegte Vorschlag des Europäischen Parlamentes aus Ihrer Sicht als Datenschutzexperte und Anwalt zu bewerten?

Meine Antwort sah dann wie folgt aus (habe ein paar Rechtschreibfehler korrigiert):

Ich bin grundsätzlich ein Befürworter einer Neuregelung des Datenschutzes auf europäischer Ebene und gerne auch im Wege einer Verordnung. Denn durch die unmittelbare Geltung der Verordnung in allen Mitgliedsstaaten (und für Unternehmen in Drittstaaten, die aber Waren und/oder Dienstleistungen in der EU anbieten) würde einen echten Vorteil bieten: Ein “Level Playing Field” für alle Unternehmen, die sich auf dem Markt bewegen.

Den vorgelegten Vorschlag halte ich leider für sehr ungeeignet. Ich berate als Unternehmen viele IT-Unternehmen, die im Web agieren, darunter auch viele Unternehmen aus dem Bereich Online-Marketing. Wir Rechtspraktiker merken leider, dass unsere Welt sich mit dem geltenden Datenschutzrecht nicht mehr abbilden lässt. Genau genommen müssten wir große Teile des Webs “abschalten”. Ich habe den Eindruck, dass einige Befürworter des derzeitigen Vorschlages mit Datenschutzpraktik nicht wirklich lange zu tun gehabt haben. Natürlich können und sollen wir den Anspruch als Gesellschaft haben, dass Recht die Technik gestaltet und nicht umgekehrt.
Nur ist die Technik leider so komplex, dass die Anwender des Rechts es in der Regel nicht mehr verstehen. Und die Techniker wiederum verstehen das Recht nicht mehr. Im Ergebnis wird daher in der Praxis einfach “gemacht” statt sich über Compliance Gedanken zu machen. Wir Juristen biegen uns dann die geltenden Paragraphen so hin, dass es gerade noch so passt oder arbeiten mit fragwürdigen Einwilligungskonstellationen. Apropos Einwilligung. Diese ist ja auch immer von den Befürwortern des derzeitigen Entwurfs einer EU-DS-GVO als Allheilmittel ins Spiel gebracht worden. Nur ist das in der Praxis auch ein Trugschluss. Wer bitte schön liest denn z.B. die Einwilligungserklärung, die ich auf der Rückseite des Kassenbons unterzeichne, wenn ich im Supermarkt per Lastschrift (ohne PIN) bezahle? Ich bezweifle, dass die Einwilligung wirklich eine Lösung ist. Vielmehr könnte ein Übermaß von Einwilligungen dazu führen, dass der Anwender “numb” wird, also alles blindlings unterschreibt oder “weiter” wie ein EULA-Agreement bei einer Softwareinstallation unter Windows.

Was wir brauchen ist eine echte Debatte über die Zukunft des Datenschutzes und vor allem um die Frage, ob die dogmatische Ausrichtung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung in der heutigen Zeit noch zeitgemäß ist. Ich empfehle hier einen Aufsatz von Lutterbeck zu dem Thema, der die Problematik und die dogmatischen Hintergründe sehr deutlich zum Ausdruck bringt: http://lutterbeck.org/data/uploads/lutterbeck_isr-28092010-1.1.pdf

Ich würde mir wünschen, dass wir diese Diskussion lieber gründlich in Europa führen und dann eine gute neue und zukunftsfähige Rechtsgrundlage schaffen, bevor wir eine Verordnung erhalten, die noch den Geruch des letzten Jahrhunderts in sich trägt.

Wie man hier unschwer erkennen kann, habe ich nicht viel Gutes an der EU-DS-GVO gelassen. Der Eindruck, der im Beitrag des Magazins erweckt wird, ist durch die Wiedergabe des ersten Satzes meiner Antwort doch ein etwas anderer. 😉

Vorstellbar, dass das bei den geschätzten Kollegen, die ebenfalls zitiert wurden, auch der Fall ist….ich weiß es allerdings nicht.

Gegen den Beitrag in der aud!max JUR.A selbst habe ich nichts. Der ist ansonsten handwerklich gut gemacht. Ist also hier kein Bashing des Journalisten, dafür gibt es keinen Anlass. Ich möchte nur das Bild im Hinblick auf mein Zitat zurechtrücken.